Von: luk
Bozen – Viele Landwirte biegen derzeit mit einem unguten Gefühl mit ihren Traktoren von Hof oder Feld auf eine öffentliche Straße ein. Denn das Gesetz schreibt eine Hauptuntersuchung (Revision) vor – aber es gibt im ganzen Land keine Werkstätte, die diese durchführen könnte.
Wie das Tagblatt Dolomiten erklärt, tuckern die landwirtschaftlichen Maschinen in einer rechtlichen Grauzone herum. Seit Juni 2016 schreibt ein staatliches Gesetz vor, dass alle vor dem Jahr 1973 zugelassenen Traktoren innerhalb 31. Dezember 2017 zur technischen Hauptuntersuchung vorfahren müssten, dann sollten jene bis Baujahr 1990 folgen (innerhalb 2018), bis Ende des kommenden Jahres wären die Zulassungsjahre 1991 bis 2010 an der Reihe.
„Für dieses Gesetz fehlt nach wie vor die Durchführungsbestimmung, daher weiß niemand, wer jetzt die Revision durchführen soll, was überprüft wird oder was sie kosten soll“, fasst Stephen Gallmetzer Kaufmann von der Rechtsberatung im Bauernbund die etwas verwirrende Lage der Dinge zusammen.