hds: „Grundsätzlich OK, aber Steuergerechtigkeit ist prioritär“

Neue Eu-Regeln zum Onlineshopping in Kraft

Montag, 03. Dezember 2018 | 12:42 Uhr

Bozen – Die neue Eu-Regelung gegen Geoblocking beim Onlineshopping ist am 3. Dezember in Kraft getreten. Zweck der Geoblocking-Verordnung (Eu-Vo 2018/302) ist die Verhinderung eines ungerechtfertigten Geoblockings und anderer Formen der Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung – ausgenommen Steuerrecht. „Betroffen ist der Zugang zu Online-Benutzeroberflächen aller Art, insbesondere also auch Webseiten und Webshops, wobei die neue Regelung im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) gilt“, erklärt Philipp Moser, Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol.

Der hds begrüßt grundsätzlich, dass sich die Europäische Union mit diesem Thema beschäftigt – mit dem Ziel, dass die Verbraucher Europaweit gleich behandelt werden. „Viel wichtiger und prioritärer aber wäre es, wenn sich die Eu mit der hinkenden Steuergerechtigkeit befassen würde“, betont Moser.

„Derzeit entrichten die vielen kleinen Betriebe ihre Steuern im Land, in welchem sie sich befinden bzw. in welchem sie die Wertschöpfung versteuern. Die großen internationalen Kolosse mit den klingenden Namen hingegen, die im Einkauf und in der Logistik eh schon große Vorteile durch Skaleneffekte haben, holen sich einen noch weit größeren Vorteil durch Steueroptimierung und Steuerverschiebungen in andere Länder heraus“, erläutert der hds-Präsident. Hier könnten die kleinen Betriebe offensichtlich nicht mehr mithalten. Das System funktioniert nicht mehr richtig: Es führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und zu einer Konzentration auf die Großen, so der hds.

Der Aufruf geht somit an die Eu, hier den Weg zur Steuergerechtigkeit zu beschleunigen und eine Lösung herbeizuführen, bevor die vielen kleinen Unternehmen aufgeben müssen. „Die multinationalen Anbieter sollten auch dort zahlen, wo sie verkaufen“, so das Resümee von hds-Präsident Philipp Moser.

Von: luk

Bezirk: Bozen