Von: luk
Bozen – Zahlreiche Unterstützungs- und Fördermaßnahmen sind seit Ausrufung des Covid-19-Notstandes getroffen worden, um die Wirtschaftstreibenden und die Familien bei der Überbrückung von Lockdown und Krisensituationen zu unterstützen. Um den Wirtschaftsverbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Sichtweise einzubringen und sich mit den Banken und den Garantiegenossenschaften über die bisher gemachten Erfahrungen auszutauschen, hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Treffen angeregt. Dieses hat heute Morgen im Innenhof des Landhauses 1 in Bozen im Beisein der Landesräte Arnold Schuler und Philipp Achammer stattgefunden.
Man sei auf dem richtigen Weg, betonte Landesrat Arnold Schuler: “Wir haben einiges getan, einige Probleme gelöst, sind aber lange noch nicht am Ende.” Daher seien eine gute Zusammenarbeit und ein kontinuierlicher Austausch auch weiterhin erforderlich. Mit Blick auf die Zukunft unterstrich Landesrat Philipp Achammer: “In enger Zusammenschau mit den Banken und Garantiegenossenschaften müssen wie vor allem auch die mittelfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie beobachten, die sich erst im zweiten Halbjahr 2020 zeigen werden, um gemeinsam unmittelbar darauf reagieren zu können. Es werden jedenfalls weitere sektorenspezifische Maßnahmen notwendig sein.”
Einen Überblick über die Corona-Ausgaben des Landes gab Generaldirektor Alexander Steiner: “Die Corona-Krise belastet Südtirols Landeshaushalt bisher mit deutlich mehr als 900 Millionen Euro. Zu Mindereinnahmen von 543,5 Millionen Euro summieren sich Mehrausgaben von 370,3 Millionen Euro.”
Ein Schwerpunkt des heutigen Treffens war das Einvernehmensprotokoll des Landes mit den Banken zur Schaffung von Liquidität. Mehr als 18.000 Betriebe und Familien haben in diesem Rahmen um die Stundung eines laufenden Kredits im Ausmaß von insgesamt 4,76 Milliarden Euro angesucht. 4205 Anträge um Kredite wurden vorgelegt, in 3370 der Fälle wurde das Darlehen bereits ausbezahlt. Alle anwesenden Wirtschaftsverbände ergriffen das Wort und schilderten ihre Erfahrungen. Dabei wurde an den von den Banken angewandten Zinssätzen Kritik geübt. Auch sprachen sich die Wirtschaftsvertreter für eine Verlängerung der Stundungen aus. Angeregt wurden noch klarere Regeln beim Zugang zu den Förderungen sowie weitere sektorenspezifische Maßnahmen. Von Seiten der Banken wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der durchschnittliche Zinssatz bei 1,15 Prozent liege.
Über die Neuanpassungen der Richtlinien und der Einvernehmensprotokolle mit den Banken informierten heute Ressortdirektor Ulrich Stofner und Abteilungsdirektor Vito Zingerle. Ressortdirektor Stofner unterstrich, dass “ein erheblicher Teil der bisherigen Kosten nicht mehr anfallen wird, da die Garantien nun auf direktem Wege im Zusammenspiel zwischen Banken und den zentralen römischen Garantiefonds gegeben werden”. Diese neue Regelung findet rückwirkend Anwendung, und zwar für alle Anträge, die ab 1. Juli bei jenen Banken eingereicht wurden, die das Einvernehmensprotokoll unterzeichnet haben. Informiert wurde zudem darüber, dass die lokale Regelung für die Vorfinanzierungen aufgrund des neuen Staatgesetzes aufgehoben werden musste. Neu ist zudem, dass bei vorzeitiger Auflösung der Finanzierung der Landesbeitrag nicht zurückgefordert wird und die Pönale der Banken nach Ablauf der zwei Jahre und sechs Monate nicht mehr zur Anwendung kommt.