Bessere Zugangsvoraussetzungen für KMU

Öffentliche Aufträge: Korrekturdekret tritt am 20. Mai in Kraft

Donnerstag, 11. Mai 2017 | 15:43 Uhr

Bozen – Erleichterungen und bessere Zugangsvoraussetzungen für KMU sieht das überarbeitete Staatsvergabegesetz Nr. 50/2016 vor.  Mehrere der ins Korrekturdekret übernommenen Vorschläge wurden vom lvh gemeinsam mit dem Dachverband Confartigianato eingereicht und sind teilweise bereits im Landesvergabegesetz angeführt.

Zukünftig können Vergabestellen für kleinere Aufträge Klein- und Mittelbetriebe mittels einfachem Verfahren auswählen und von der vorläufigen Kaution absehen. Nach dem Kriterium „Kilometer-0“ werden jene Betriebe bevorzugt, die kurze Transportwege haben, sodass vermehrt Unternehmen aus der Region zum Zuge kommen. Dies sind zwei der zentralen Änderungen, die in das Korrekturdekret zum Staatsvergabegesetz aufgenommen wurden und welches am 20. Mai in Kraft treten wird. Beide Vorschläge wurden vom lvh gemeinsam mit der nationalen Arbeitsgruppe für öffentliche Aufträge in der Confartigianato in Rom eingereicht. „Diese zwei Kriterien sind bereits in unserem Landesvergabegesetz enthalten und stellen wichtige Faktoren für die Auftragsvergabe an kleine Unternehmen dar“, erklärt der Präsident im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh), Gert Lanz. Insofern sei man dem Ziel, öffentliche Aufträge vermehrt auch kleineren Unternehmen zugänglich zu machen, auch auf staatlicher Ebene etwas näher gerückt.

Positiv bewertet der lvh auch die Entscheidung, die sogenannten Mindestumweltkriterien CAM (Criteri Ambientali Minimi) in das Gesetz zu übernehmen, welches Erleichterungen für die Anwendung der Kriterien im Baubereich vorsieht. Auf zehn Jahre verlängert wurde die Zeitspanne für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Voraussetzung für den Erhalt einer SOA-Zertifizierung. Keine Kosten fallen zukünftig für Vergabeverfahren an, die mittels elektronischen Plattformen abgewickelt werden.

„Aufträge der öffentlichen Hand stellen für die Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe einen wichtigen Wirtschaftspfeiler dar. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine stärkere Beteiligung der KMU sind auf lokaler und staatlicher Ebene gegeben. Nun liegt es an den öffentlichen Körperschaften – vor allem auf Gemeindeebene – den heimischen Betrieben, diese Arbeitschancen zu ermöglichen“, so Lanz.

Von: mk

Bezirk: Bozen