Von: mk
Bozen – Für mehr Autonomie und für arbeitsfreie Sonn- und Feiertage im Handel hat sich heute bei einer Anhörung im zuständigen Kammerausschuss Südtirols Handelslandesrat ausgesprochen.
“Südtirol möchte die Öffnungszeiten der Geschäfte und Handelsbetriebe möglichst selbständig regeln und spricht sich in jedem Fall für arbeitsfreie Sonn- und Feiertage aus”, diesen Standpunkt vertrat heute in Rom Südtirols Arbeits- und Wirtschaftslandesrat bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss der Kammer zum Gesetzesvorschlag, mit dem die Regierung in Rom die Öffnungszeiten im Handel neu regeln will.
“Wir streben einen eigenen Südtiroler Weg an und möchten die Geschäftsöffnungszeiten mit Landesgesetz regeln”, erklärte der Landesrat. Dadurch können wir den Besonderheiten unseres Landes besser Rechnung tragen, die Nahversorgung aufrecht erhalten und den Kleinhandel stärken. “Zu diesem Zweck haben wir gemeinsam mit dem Trentino vorgeschlagen, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern und darin unsere Gesetzgebungsbefugnis festzuschreiben”, informiert der Landesrat.
Der ursprüngliche Regierungsvorschlag zur Regelung der Öffnungszeiten im Handel sah mindestens acht bis maximal 26 Sonntagsöffnungen, die Schließung der Geschäfte jedenfalls an den zwölf Nationalfeiertagen, mit Abweichungen auf regionaler/provinzialer Ebene für vier Feiertage sowie keine Schließungspflicht für Geschäfte in den historischen Zentren und für Nahversorgungsbetriebe (bis 400 mq) unabhängig von deren Sitz vor.
Heute hat der für Gewerbe, Handel und Tourismus zuständige Kammerausschuss die Vertreter der Regionen und autonomen Provinzen zu dieser Gesetzesinitiative angehört. Mehrere Regionen haben dabei Vorbehalte geäußert, die aus Südtirol und aus dem Trentino sind allerdings die weitreichendsten.