Von: mk
Bozen – Auf den Webseiten der Landesabteilung Wohnungsbau können sich Bürger nun anhand ihrer EEVE die Wohnbauförderung für 2017 online errechnen lassen.
Bürger, die wissen wollen, wie viel sie ab 2017 auf Basis ihrer Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) der letzten zwei Jahre für eine gewisse Wohnung Wohnbauförderung erhalten würden, können dies nun online in Erfahrung bringen: http://www.provinz.bz.it/ wohnungsbau/online-berechnung- foerderung.asp
Beitragsansuchen für die Erstwohnung werden, wie bereits bekannt, ab 1. Januar 2017 auf Basis der EEVE der letzten zwei Jahre bewertet. Diese Reform hatte die Landesregierung am 29. November genehmigt. „Die EEVE gibt im Zusammenhang mit dem geförderten Wohnbau einen Einblick in die Vermögenssituation des Antragstellers“, erklärt Bautenlandesrat Christian Tommasini die Reform. „Die Kriterien und die Ergebnisse der Berechnungen werden laufend überprüft, um eine mögliche Notwendigkeit für Korrekturen im Auge zu behalten.“
Wenn Bürger am Informationsschalter der Landesabteilung Wohnungsbau eine Simulation für die Berechnung der Wohnbauförderung beantragen, ziehen die zuständigen Mitarbeiter dazu schon seit November die neuen Kriterien heran. „Diese Simulation steht den Bürgern nun auch online zur Verfügung. So können sich diese das Ausmaß des Zuschusses auch bequem von zuhause aus errechnen lassen“, sagt der geschäftsführende Abteilungsdirektor, Stefan Walder.
Um die Berechnung zu ermöglichen, gibt der Bürger Informationen über die Zusammensetzung der Familie ein, die Einkommens- und Vermögensdaten, die aus der EEVE der Jahre 2014 und 2015 der Familienmitglieder hervorgehen. Weiters benötigt sind Angaben für die Zuteilung der Punkte, beispielsweise die Dauer der Ansässigkeit in Südtirol. Auch sind Daten über das Objekt des Gesuches einzugeben, sprich die Wohnung oder das Haus. Es kann sich dabei um einen Neubau handeln ebenso wie um eine Sanierung.
Die eingegebenen Daten bleiben anonym: Für jede durchgeführte Berechnung wird lediglich ein Code zugeteilt, mit dem man wieder auf die Berechnung zurückgreifen kann.
Zu beachten ist, dass das Einkommen und die Punkteanzahl nur zwei der notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses sind. Es ist also immer zu überprüfen, ob auch alle anderen Voraussetzungen für die Zulassung zur Förderung vorhanden sind.
Die EEVE kommt darüber hinaus zum Einsatz:
für Zuschüsse für die Beseitigung architektonischer Hindernisse,
bei Anmietung von Wohnungen mit Sozialbindung,
für die Zuweisung geförderten Baugrunds seitens der Gemeinden,
bei Notstandshilfen
bei allen weiteren Maßnahmen der Wohnbauförderung
und Maßnahmen, die mit Sozialbindungen in Zusammenhang stehen.