Von: bba
Bozen – Nach der notariellen Unterzeichnung der Erklärung zur Annullierung der Vollversammlungsbeschlüsse zu Jahresende teilen die Raiffeisenkassen der Banca d’Italia, Filiale Bozen deren Entscheidung mit, von der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeit des Aufbaus eines Institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) Gebrauch zu machen.
Am 27. Dezember 2018 fand in Bozen eine Landestagung der Obleute und Direktoren der Raiffeisenkassen statt. Im Mittelpunkt standen die neuen Möglichkeiten, die sich aufgrund der letzten gesetzlichen Änderungen an der Reform der Genossenschaftsbanken ergeben haben. Ebenso ging es darum, die nächsten Schritte gemeinsam abzustimmen.
Der kurzen Erläuterung der gesetzlichen Neuerungen folgte – im Beisein von Notar Walter Crepaz – die Unterzeichnung einer Erklärung über den Eintritt jener auflösenden Bedingung, die die Unwirksamkeit der von einzelnen Raiffeisenkassen getroffenen Vollversammlungsbeschlüsse bewirkt. Mit diesen einer Bedingung unterworfenen Beschlüssen wurden seinerzeit die Statuten abgeändert, die für die Gründung der lokalen Bankengruppe notwendig geworden waren.
Herbert Von Leon, Obmann des Raiffeisenverbandes, zeigte sich bei der Tagung über das erzielte Ergebnis erfreut, das es den Raiffeisenkassen ermöglicht, in Alternative zu einer lokalen genossenschaftlichen Bankengruppe, ein Institutsbezogenes Sicherungssystem (IPS) zu gründen, wie es die Europäische Gesetzgebung vorsieht. Es sei dem Verständnis und Einsatz der derzeitigen Regierung und parlamentarischen Mehrheit sowie der besonderen Unterstützung durch den Präsidenten der Finanzkommission des Senats zu verdanken, so Von Leon.
Positiv hervorgehoben wurde zudem, dass mit demselben Gesetz auch die Aktien von Genossenschaftsbanken mit einem Wert von unter 1.000 Euro von den besonders strengen Regeln zum Handel mit Finanzinstrumenten (MiFID II) ausgenommen wurden.
Der zweite Teil der Tagung zielte darauf ab, die nächsten zu setzenden Schritte zu definieren. So wurde die Projektorganisation und -struktur vereinbart, ebenso wie der Inhalt der Mitteilung, die an die Banca d’Italia verschickt werden soll. In diesem – vom Raiffeisenverband im Namen der Raiffeisenkassen verfassten Schreiben – werden die Gründe für die Wahl eines Institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) dargelegt.
Speziell wird auf die Wirtschafts- und Vermögenslage der Raiffeisen Geldorganisation Bezug genommen. Diese zeichnet sich durch “eine hohe Solidität des Eigenkapitals und ein geringes Kreditrisiko” aus, wie von Carmelo Barbagallo, Leiter der Abteilung Banken- und Finanzaufsicht der Banca d’Italia, kürzlich anerkennend bestätigt wurde. Durch diese Ausgangssituation ist die Raiffeisen Geldorganisation gegen eventuelle Krisen ausreichend gewappnet. Dadurch wird eine Rekapitalisierung an den Finanzmärkten unnötig, welche als wichtigste Begründung für die genossenschaftlichen Bankengruppen angeführt wird.
Die Mitteilung, deren Inhalt alle 39 anwesenden Raiffeisenkassen gutgeheißen haben, wurde heute offiziell an die Banca d’Italia verschickt. Damit ist die Gründung des Institutsbezogenen Sicherungssystems (IPS) in die Wege geleitet.