Von: luk
Bozen – Für die neu einzurichtende Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten der Gemeinden hat die Landesregierung heute die digitale Grundlage geschaffen.
Das Landesgesetz Raum und Landschaft, das im Juli vom Landtag verabschiedet worden ist, beinhaltet einige wesentliche Neuerungen für die Gemeinden. So ist darin eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten vorgesehen, die als einzige Anlaufstelle für die Bürger in den Gemeinden und als Bindeglied zwischen Privaten, Gemeindeverwaltung und – bei Bedarf – anderen Verwaltungen dienen wird. Alle baulichen und landschaftlichen Ermächtigungen, die das Gesetz vorsieht und nur von der Gemeinde zu erteilen sind, werden künftig über diesen Einheitsschalter laufen. Die Bauherren erhalten in der Servicestelle alle Unterlagen, können hier Anträge einreichen und Auskünfte erhalten. Zudem koordiniert die Servicestelle die Verfahren gemeindeintern, holt alle notwendigen Gutachten ein und achtet auf die Einhaltung der Fristen.
“Die Verwaltungsverfahren werden mit dem Landesgesetz Raum und Landschaft nicht nur einfacher, sondern auch bürgernäher”, erklärt Landesrat Richard Theiner. “Eine zentrale Rolle dabei wird die neue Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten spielen, deren Umsetzung eine große Herausforderung ist.”
Um auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Jänner 2020 vorbereitet zu sein, hat die Landesregierung daher heute die Einrichtung einer digitalen Plattform für diese Servicestelle gutgeheißen. Diese muss die erforderlichen Abläufe, Zugriffe und Datenverarbeitung gewährleisten und soll unter der Leitung des Gemeindenverbandes eingerichtet werden, der dabei von der Landesverwaltung und der Gemeinde Bozen unterstützt wird. Konkret ist vorgesehen, hierfür die SUE-Plattform (SUE Sportello Unico per l’Edilizia) zu nutzen, die auf der bei der Handelskammer angesiedelten SUAP-Plattform aufbaut (SUAP Sportello Unico per le Attività Produttive). “Die digitale Abwicklung in den Gemeinden bildet eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Verwaltungsverfahren tatsächlich bürgernäher werden können”, so Theiner.