Von: luk
Bozen – Auf Vorlage von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hat die Landesregierung heute die Liste der so genannten Funktionalen Gebiete genehmigt. Funktionale Gebiete bestehen aus Gemeinden, die aufgrund ihrer Nähe auch sozio-ökonomische und landschaftlich-urbanistische Ähnlichkeiten aufweisen. “Die Gemeinden innerhalb dieser Funktionalen Gebiete haben sich auf eine Zusammenarbeit geeinigt”, sagt die Landesrätin, “denn mit dem neuen Gesetz für Raum und Landschaft wird die Zuständigkeit für die Raumentwicklung vom Land an die Gemeinden übertragen.” Entscheidend sei, so Maria Hochgruber Kuenzer, dass “die übergemeindliche Zusammenarbeit in den jeweiligen Gemeinden und vor allem den Bürgern verstärkt Kompetenz und Transparenz bringen soll.”
Auf drei Fachleute müssen sich die Gemeinden einigen
Konkrete Auswirkungen hat dies auf die Gemeindekommission für Raum und Landschaft, die jede Gemeinde nach den Gemeinderatswahlen ernennt. Zu deren Hauptaufgaben gehört es, urbanistische Planungen und Ermächtigungen von Eingriffen im Landschaftsplan zu begutachten. In dieser neuen Kommission vertreten sind der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin sowie jeweils ein Sachverständiger aus den Bereichen Baukultur, Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften oder diplomierte Agrartechniker, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften. Diese Mitglieder wählen die Gemeinden selbst aus.
Dazu kommen aber noch drei weitere Mitglieder für alle Gemeinden innerhalb eines Funktionalen Gebiets: Auf diese drei Fachleute müssen sich die Gemeinden einigen. Es handelt sich dabei um Sachverständige aus den Bereichen Naturgefahren, Raumordnung und Landschaft. Festzuhalten ist: “Die oder den Sachverständigen für Landschaft wählt das dafür zuständige Mitglied der Landesregierung”, sagt Maria Hochgruber Kuenzer, die als Landesrätin für Raumentwicklung und Landschaft diese Nominierung vornehmen wird.
Für die Auswahl der Sachverständigen bietet das Land eine Unterstützung: Es werden Verzeichnisse an Sachverständigen aus den verschiedenen Bereichen geführt, aus denen die Gemeinden ihre Fachleute wählen können. In diese Listen eintragen können sich Fachleute mit entsprechenden Voraussetzungen.
34 Funktionale Gebiete
Die Landesregierung hat die Festlegung von insgesamt 34 Funktionalen Gebieten gutgeheißen. Bozen und Meran bilden aufgrund ihrer Größe ein eigenes Funktionales Gebiet. Die anderen 32 Funktionalen Gebiete werden aus mindestens zwei bis maximal sechs Gemeinden gebildet. Die Liste aller Funktionalen Gebiete findet sich im Anhang.
Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung eine weitere für das Gesetz Raum und Landschaft notwendige Durchführungsverordnung genehmigt.