Von: luk
Bozen – Fast genau ein Jahr ist es her, dass das neue Gesetz Raum und Landschaft im Landtag verabschiedet wurde. “Wir setzen alles daran, dass es ab 1.1.2020 in Kraft treten kann”, erklärte heute die Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege Maria Hochgruber Kuenzer. Um den Übergang hin zum neuen Gesetz reibungslos zu gestalten, laufen derzeit die Vorbereitungen. Eine der größten Herausforderungen für die Gemeinden, so Kuenzer, werde das Gemeindeentwicklungsprogramm sein, das die Raumentwicklung der Gemeinde für mindestens zehn Jahre vorgibt. Es beinhalte zahlreiche Aspekte wie Tourismusentwicklung, Mobilität, Leerstandserhebung, Ensembleschutz. “Sich mit all diesen Aspekten zu befassen, ist wichtig, um die Entwicklung der eigenen Gemeinde aktiv zu gestalten”, betonte die Landesrätin.
Mit dem neuen Gesetz übernehmen die Gemeinden mehr Verantwortung und damit eine strategische Rolle in der Planung. “Bislang legen die Gemeinden Änderungen des Bauleitplans der Landesregierung zur Genehmigung vor. In Zukunft entscheiden sie innerhalb des Siedlungsraumes selbst über Veränderungen, während außerhalb das Land zuständig ist”, erklärt Kuenzer. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinden das Siedlungsgebiet abgrenzen.
Die Festlegung der Siedlungsgrenzen ist demnach auch der Schwerpunkt der Pilotphase, für die heute der offizielle Startschuss fiel. Die sieben Pilotgemeinden Klausen, Kurtatsch, Corvara, Taufers im Münstertal, Ratschings, Welschnofen und Lana werden dabei von einer eigens eingerichteten Steuerungsgruppe sowie von den Mitarbeitern der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung unterstützt. “Aufgabe der Fachleute ist es, die Pilotgemeinden zu begleiten, mit dem Ziel, einen Leitfaden zu erstellen, der allen anderen Gemeinden bei der Abgrenzung des Siedlungsgebietes als Hilfestellung dienen kann”, unterstreicht Landesrätin Kuenzer.
Aus der Sicht der Pilotgemeinden sei es vor allem wichtig, so Helmut Verginer, Baustadtrat von Klausen, die Bevölkerung und die Interessensgruppen weitestmöglich in die Erarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogrammes miteinzubeziehen.
Servicestellenleiter-Ausbildung abgeschlossen
Um die Gemeinden auf die künftige Raumplanung vorzubereiten, wurde zwischen Jänner und Mai 2019 vom Südtiroler Gemeindenverband und der Landesverwaltung ein Ausbildungslehrgang durchgeführt. 120 Gemeindemitarbeiter haben sich in 100 Unterrichtsstunden auf ihre Aufgaben als künftige Leiter der neuen Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten vorbereitet, die an die Stelle des Gemeindebauamtes treten wird.
“Sie sind die ersten Experten für das neue Gesetz”, unterstreicht der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbands Andreas Schatzer. “Eine solche Servicestelle wird es künftig in allen Südtiroler Gemeinden geben. Sie wird als Anlaufstelle für die Bürger für alle baulichen und landschaftlichen Angelegenheiten dienen.” Dort werden Auskünfte und Beratungen erhältlich sein, Anträge entgegengenommen und Ermächtigungen erteilt. Weiters werde es Aufgabe der Servicestelle sein, die Verfahren gemeindeintern zu koordinieren und Gutachten und Stellungnahmen einzuholen. Mit der Umstrukturierung der Bauämter einher geht auch die digitale Abwicklung der Bauanträge, die nun umgesetzt wird. “Und nicht zuletzt sind wir dabei, die Musterbauordnung auszuarbeiten, deren Grundlage künftig für alle Gemeinden dieselbe sein wird”, ergänzt der Gemeindenverbandspräsident.
Stefan Waldner, Bauamtsleiter und künftiger Servicestellenleiter von Dorf Tirol, bekräftigte den Mehrwert der südtirolweit einheitlichen Bauordnung: “Damit, aber auch mit den einheitlichen Vordrucken und Begriffsbestimmungen wird unsere tägliche Arbeit als Techniker leichter.”
Noch im Laufe von 2019 werden Bürgermeister und Gemeindereferenten auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes vorbereitet, ebenso wie die Techniker und Sachbearbeiter der Landesverwaltung. Auch die betroffenen Berufskategorien – Geometer, Architekten, Planer etc.- erhalten Unterstützung und Information.
Partizipativer Weg wird fortgesetzt
Landesrätin Hochgruber Kuenzer kündigte heute zudem an, dass der bereits bei der Ausarbeitung des Gesetzes Raum und Landschaft eingeschlagene partizipative Weg fortgesetzt werde. “Die Einbindung der Interessensvertreter ist uns auch weiterhin ein großes Anliegen, nur so können die unterschiedlichen Bedürfnisse und Positionen berücksichtigt werden”, so die Landesrätin. Bereits am Montag, 3. Juni, seien die Dachverbände zum nächsten Treffen eingeladen. Diskutiert werden die Entwürfe von drei Durchführungsverordnungen, die nun vorliegen, und zwar im Bereich Gefahrenzonenplanung, Erneuerbare Energien und Kubaturbonus.
Die Arbeiten an den Durchführungsverordnungen, so Ressortdirektor Frank Weber, laufen auf Hochtouren: “Acht der insgesamt 26 Durchführungsverordnungen, die im Gesetz festgehalten wurden, sind bereits genehmigt, drei weitere werden kommende Woche mit den Interessensvertretern diskutiert. Für alle anderen gibt es zumeist auf technischer Ebene Entwürfe.” Diese seien nun nach und nach mit den Interessensvertretern abzustimmen.
“Der Austausch mit den Interessensvertretern wird also fortgesetzt und die Ergebnisse daraus werden auch in die Durchführungsverordnungen einfließen”, betonte Landesrätin Hochgruber Kuenzer abschließend.