Von: luk
Bozen – Der Ausschuss hat sich heute mit der von der Landesregierung vorgelegten Durchführungsverordnung zu Art. 17, Abs. 6 des neuen Landesgesetzes zu Raum und Landschaft (LG Nr. 9/2018) befasst und schließlich – mit vier Ja, einem Nein (Grüne), einer Enthaltung (Freiheitliche) – ein positives Gutachten dazu abgegeben und mit Anmerkungen versehen. Ein Antrag auf negatives Gutachten wurde mit einem Ja (Grüne), vier Nein (SVP) und zwei Enthaltungen (Freiheitliche, Süd-Tiroler Freiheit) abgelehnt.
Art. 17 betrifft die Einschränkung des Bodenverbrauchs und sieht für die Durchführungsverordnung ein obligatorisches Gutachten des zuständigen Landtagsauschusses vor.
Die Anmerkungen des Ausschusses enthalten, neben technischen Details, auch den Hinweis, dass die Gemeinden bei der effektiven Abgrenzung ihres Siedlungsgebiets eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und Interessensgruppen gewährleisten müssen.