Stellungnahme der Handelskammer

Raumordnungsreform: “Wertausgleich nicht im Sinne der Wirtschaft”

Dienstag, 06. März 2018 | 19:09 Uhr

Bozen – Die bevorstehende Raumordnungsreform des Landes sieht die Entrichtung eines Wertausgleiches bei der Umwidmung eines Grundstückes von landwirtschaftlichem Grün in Baugrund vor. Die Handelskammer spricht sich gegen eine solche Abgabe aus, da sich diese negativ auf die Immobilienpreise auswirkt.

Die Landesregierung sieht im neuen Raumordnungsgesetz einen Wertausgleich für die Umwidmung von Agrar- in Baugrund vor. Dieser muss vom Grundstückseigentümer bei der Umwidmung an die öffentliche Hand entrichtet werden und ist im Gesetzesentwurf mit 30 Prozent beziffert. Die Gewerkschaften fordern 50 Prozent.

Die Handelskammer Bozen nimmt Stellung zu der kürzlich erschienenen Pressemitteilung der Südtiroler Gewerkschaftsbünde in Bezug auf den Wertausgleich im Raumordnungsgesetz. Folgende Argumente sind aus der Sicht der Wirtschaft in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen:

a) Der Wertausgleich wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die bereits hohen Immobilienpreise weiter steigen lassen. Die Immobilienpreise werden notgedrungen nach oben gedrückt, da die Eigentümer versuchen werden, die Abgabe auf die Käufer abzuwälzen.

b) Der Prozentsatz wird pauschal auf alle Flächen angewandt, ohne den raumordnungstechnischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Zudem dürfen bei der Berechnung des Mehrwertes auf keinen Fall Doppelbelastungen aufgrund anderer Abgaben und Steuern entstehen.

c) Abgabengerechtigkeit ist sicherlich ein wichtiges Ziel, aber diese Abgabe ist mit der Südtiroler Steuer- und Wirtschaftsrealität kaum in Einklang zu bringen und sie weist mehrere Elemente auf, die sie als rechtswidrig erscheinen lassen.

Von: luk

Bezirk: Bozen