Von: luk
Bozen – In den nächsten Wochen werden wieder viele Arbeitnehmende ihre Saisonarbeit im Gastgewerbe beenden. Der Arbeitsservice weist in diesem Zusammenhang auf wichtige Neuerungen hin: So können sich viele Saisonarbeitslose den Weg ins Arbeitsvermittlungszentrum ersparen. Es handelt sich hierbei um all jene Personen, die bereits über ein gültiges Ansuchen um Arbeitslosengeld (aus der vorherigen Saison) verfügen und weniger als sechs Monate gearbeitet haben. Sie müssen auch dann nicht im Arbeitsvermittlungszentrum erscheinen, wenn sie wieder einen neuen Antrag um Arbeitslosengeld stellen.
Wer hingegen zum ersten Mal ein Gesuch um Arbeitslosengeld stellt oder in der Saison länger als sechs Monate gearbeitet hat, muss sich nach dem “NASpI”-Antrag (Ansuchen um Arbeitslosen) innerhalb von 15 Tagen im Arbeitsvermittlungszentrum melden, um die Leistungsvereinbarung zu unterschreiben und die Arbeitslosigkeit zu bestätigen. Dafür sind ein Erkennungsdokument und für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Die Arbeitsvermittlungszentren bieten in der Woche vom 5. bis 9. November verlängerte Öffnungszeiten an. Alle sechs Arbeitsvermittlungszentren (Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Neumarkt und Schlanders) werden täglich von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet sein. In Bozen und Meran werden ab 7.30 Uhr Vormerknummern ausgeteilt, um so eine geordnete Abwicklung der Einschreibungen zu gewährleisten. Am 2. November sind die Ämter geschlossen.