Die Handelskammer informiert

Schließung der Grenzen und Einschränkung des Warenverkehrs aufgrund von Covid-19

Montag, 16. März 2020 | 17:25 Uhr

Bozen – Seit voriger Woche stoßen die Transportunternehmen an den Grenzen innerhalb und außerhalb der EU, zurzeit vor allem in Österreich, Slowenien und Ungarn, auf große Schwierigkeiten. Die Lage ist sehr konfus und ändert sich rapide. Der Warenverkehr und die Grundversorgung innerhalb der EU müssen höchste Priorität haben. Die Handelskammer Bozen ist sich vollkommen bewusst, dass die Gesundheit und Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen größte Priorität haben, doch ohne einen funktionierenden Warenverkehr kann das Wirtschaftssystem keine Grundversorgung gewährleisten. Alle Detailinformationen zum aktuellen Stand im Handelsverkehr finden sich auch auf der Webseite der Handelskammer Bozen.

Der Warentransport hat in den letzten Tagen aufgrund der Schließung zahlreicher Grenzübergänge und der Zunahme der zwischenstaatlichen Gesundheitskontrollen – die alles andere als sporadisch sind – große Verzögerungen in Kauf nehmen müssen. Es ist zu erheblichen Staus gekommen. Hier ein Überblick über die Lage in den einzelnen Ländern, Stand 16.03.2020:

ÖSTERREICH

Seit dem 11. März sieht die Verordnung Nr. 87 des BMSGPK (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) neue Maßnahmen für die Einreise in Österreich aus Italien vor, die bis zum 3. April in Kraft sind. Die Grenzen bleiben offen, es werden jedoch Kontrollen durchgeführt. Personen, die aus Italien nach Österreich einreisen wollen, müssen im Besitz eines ärztlichen, höchstens vier Tage alten Zeugnisses zum Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests sein. Der Güterverkehr wurde nicht eingeschränkt, doch können die jeweiligen Fahrer sanitären Kontrollen unterzogen werden (insbesondere der Kontrolle der Körpertemperatur). Der RoLa-Verkehr mit Trient wurde eingestellt und wird nur noch auf der österreichischen Strecke zwischen Brenner und Wörgl betrieben. Zudem wurden kleinere Grenzübergänge nach Italien gesperrt (offen bleiben unter anderem der Reschenpass, der Brennerpass und Tarvis).

Am Brenner haben die außerordentlichen Kontrollen am 11. und 12. März eine massive Unterbrechung des Schwerverkehrs verursacht; dabei bildeten sich auf der Brennerautobahn bis zu 90 km Stau. Die Situation verbesserte sich erst nach dem Eingriff der italienischen Verkehrsministerin. Heute ist die Lage am Brenner wieder stabil; es werden keine besonderen Staubildungen gemeldet.

Am Reschenpass herrschen weiterhin schwierige Verhältnisse; da keine Autobahn vorhanden ist, reisen die Lastwagen auf der Staatsstraße, wo jegliche Raststätten für die Fahrer fehlen und alle Restaurants geschlossen sind. Den Fahrern stehen keine angemessenen Sanitäranlagen und keine Verpflegung zur Verfügung. Ähnlich schaut es auch in Tarvis aus, wo den LKWs mit Durchreise oder Endziel in Ungarn und Tschechien die Grenzüberschreitung verweigert wurde, da beide Länder bereits ihre Grenzen geschlossen haben. Infolge dieser Abweisungen kam es am Grenzübergang zu beachtlichen Staus.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Tirol das Wochenendfahrverbot für LKWs bis 29. März aufgehoben hat. Ebenso hat Italien das Fahrverbot am Wochenende für den internationalen Güterverkehr bis zum 29. März ausgesetzt. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen ist sehr wahrscheinlich.

DEUTSCHLAND

Die deutschen Behörden haben Reisende, die sich in Risikogebieten, so auch in Italien, aufgehalten haben, ersucht, vorsorglich im Haus zu bleiben und nicht unbedingt erforderliche Kontakte mit anderen Personen zu meiden. Dabei haben die deutschen Gesundheitsbehörden betont, es handle sich hierbei um Empfehlungen und um eine freiwillige häusliche Selbstisolation.

Ab heute (16.3.2020), 8 Uhr wurde die Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich geschlossen. Der Waren- und Pendlerverkehr wurde nicht gesperrt. An den Grenzen ist mit Verzögerungen zu rechnen.

BULGARIEN

Seit 15. März schreiben die lokalen Behörden allen Personen, die in den 14 Tagen vor der Einreise nach Bulgarien in Italien waren, zwei Wochen Hausquarantäne vor. In diesem Zusammenhang wurde gemeldet, dass die aus Italien kommenden und in Bulgarien abladenden Fahrer aufgehalten und in eine 14-tägige Quarantäne überstellt werden.

FRANKREICH

Zurzeit sind die Grenzen offen und alle Straßen- und Autobahnverbindungen befahrbar.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Am 12. März haben die Behörden den Notstand ausgerufen, und seit 13. März werden Einreisende aus mehreren EU-Mitgliedstaaten, unter anderem auch aus Italien, nicht in das Land gelassen. Ab 13. März ist die Einreise aus Österreich und Deutschland nur an 11 Grenzorten mit entsprechenden Kontrollen möglich. Zurzeit ist die gesamte Handelseinfuhr aus Italien blockiert.

KROATIEN

An der Grenze zu Slowenien haben die kroatischen Behörden Container für mobile Epidemie-Einheiten errichtet und führen dort spezifische Kontrollmaßnahmen bei Personen, die aus Italien kommen, durch. Außerdem werden alle aus dem italienischen Staatsgebiet kommenden Bürger 14 Tage lang einer obligatorischen Quarantäne in Einrichtungen unterzogen, die von Mal zu Mal von der Behörde bestimmt werden. Die Polizei setzt die Entscheidung der Regierung um, Personen, die aus bestimmten Ländern kommen, wie zum Beispiel aus Italien, in Quarantäne zu setzen, unabhängig davon, ob es sich um gewöhnliche Reisende oder LKW-Fahrer handelt. LKW mit Ziel in anderen Ländern (Transit) dürfen durchfahren, müssen aber ihr Ziel nachweisen.

POLEN

Die Behörden haben Gesundheitskontrollen an den Grenzübergängen eingeführt.

RUMÄNIEN

Seit 9. März 2020 sind Einschränkungen des Verkehrs aus und nach Italien in Kraft. Die Einreise von ausländischen Bürgern, die aus Italien kommen, ist unabhängig vom verwendeten Transportmittel nur mit Pflichtquarantäne oder Selbstisolation zulässig. Güterverkehr von über 3,5 Tonnen unterliegt keinen Einschränkungen. Die Maßnahmen bleiben vorläufig bis zum 31. März in Kraft; Verlängerungen sind möglich. Die Quarantänevorschriften gelten scheinbar auch für Kraftfahrzeugfahrer, auch wenn sie keine Symptome aufweisen.

SERBIEN

In Serbien haben die Behörden das vorläufige Einreiseverbot für Reisende aus Italien verhängt. Serbische Bürger, die aus diesen Ländern einreisen, müssen sich einer 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. Größere Probleme werden für den einreisenden und durch Serbien durchfahrenden Warenverkehr gemeldet.

SLOWENIEN

Ab 11. März wurde die Einreise aus Italien eingeschränkt. Es wurden sechs Kontrollstellen an Straßengrenzübergängen zu Italien errichtet: Fusine (Rateče), Stupizza (Robič), Sant’Andrea (Vrtojba), Fernetti (Fernetiči), Pese (Krvavi potok), Rabuiese (Škofije); alle anderen Straßen wurden gesperrt, der Personenverkehr auf Schiene wurde abgebrochen. Am 13. März wurde die Einreise von Güterfahrzeugen aus Italien verboten, mit Ausnahme der Transporte mit Ziel in Slowenien. Seit 15. März dürfen Fahrzeuge mit Bestimmungsort in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien durch Slowenien durchfahren, allerdings nur mit Geleitwagen. Die Transporte nach Rumänien, Ukraine und Ungarn sind weiterhin ein Problem, da es den slowenischen Behörden nicht gelungen ist, den Transit zu vereinbaren.

SCHWEIZ

Aus Italien werden nur Schweizer Staatsbürger, Personen mit Aufenthaltsgenehmigung und berufsbedingt einreisende Personen eingelassen. Der Transitverkehr und der Warenverkehr bleiben von der Verordnung unberührt.

UNGARN

Am 13. März hat die Regierung in Ungarn den Notstand ausgerufen, mit absolutem Einreiseverbot aus Italien. An den Grenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen eingeführt und die Kontrollen an der kroatischen Grenze verschärft. Italienische Lastwagen müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Michael Andergassen, Tel. 0471 945 614, E-Mail: michael.andergassen@handelskammer.bz.it. Auch auf der Webseite der Handelskammer Bozen (www.handelskammer.bz.it) findet man in dieser Ausnahmesituation laufend Informationen über den aktuellen Stand im europäischen Handelsverkehr.

Von: mk

Bezirk: Bozen