Anpassung der Investitionsbeiträge an gestiegene Baukosten

Seniorenwohnheime erhalten höhere Landesbeiträge

Freitag, 24. Juli 2026 | 16:05 Uhr

Von: luk

Bozen – Bisher hatte das Land Südtirol Seniorenwohnheime, die ihr stationäres und teilstationäres Bettenangebot erweitern oder neu hinzukommen, mit rund 108.000 Euro (60 Prozent des Fixbetrages von 180.000 Euro) finanziell unterstützt. Aufgrund von Preissteigerungen im Bausektor, aber auch für technische Anlagen sowie bei den Planungskosten wird nun der Landesbeitrag angepasst. Die Landesregierung hat am 24. Juli den entsprechenden Beschluss von Landesrätin Rosmarie Pamer gutgeheißen.

Neben der Unterstützung von öffentlichen und privaten Trägern der Seniorenwohnheime geht es Landesrätin Pamer auch darum, die Rahmenbedingungen für den nötigen Ausbau des stationären und teilstationären Angebots für ältere Menschen zu schaffen: “Der Anteil der älteren Bevölkerung steigt und damit auch der Pflegebedarf. Die Erhöhung der Landesbeiträge soll auch dazu dienen, die Zielwerte des Landessozialplanes von 1141 zusätzlichen stationären Betreuungsplätzen und zwei teilstationäre Plätze je 100 pflegebedürftige, zu Hause lebende Personen zu erreichen. Der Bedarf ist da, darum gilt es hier zielgerichtete Investition für eine gute Zukunft schon heute zu tätigen”, sagt Pamer.

Der Blick auf die Zahlen zeigt wie alle Dienste, die Seniorinnen und Senioren mit einem bestimmten Pflegebedarf in Anspruch nehmen können, in den vergangenen Jahren zugenommen hat: Einen großen Zuwachs verzeichnet der ambulante Betreuungsdienst (ehemals Hauspflegedienst), den 2025 18 Prozent (oder 1021 Personen) mehr in Anspruch genommen haben als im Jahr 2020. Bei den stationären Plätzen in Seniorenwohnheimen (sprich wenn Menschen aufgrund des Pflegebedarfes dauerhaft im Seniorenwohnheim leben) gab es ein Plus von 8 Prozent (337 Plätze mehr). Den stärksten Anstieg verzeichnen die Dienste “Begleitetes, betreutes Wohnen” sowie “Betreutes Wohnen Plus” mit 20 Prozent. Bei diesem Dienst leben Seniorinnen und Senioren selbstständig in einer barrierefreien Wohnung, erhalten aber Unterstützung im Alltag. Der Dienst “Betreutes Wohnen Plus”, der zusätzlich unter anderem einen Nachtdienst vorsieht, wurde erst Ende 2022 eingeführt und befindet sich noch im Aufbau. Auch bei der Tagespflege (ein teilstationärer Dienst, bei dem der Tag in einer Einrichtung verbracht wird, am Abend gehen Pflegebedürftige wieder nach Hause) und in der Kurzzeitpflege (ebenfalls teilstationär, bei dem der oder die Pflegebedürftige zeitlich befristet in einem Seniorenwohnheim lebt) kam es zu einem Anstieg der betreuten Personen und der Plätze. “Die Zahlen lassen darauf schließen, dass vor allem Angebote, die die Pflege zu Hause unterstützen oder pflegende Angehörige entlasten, weiter ausgebaut werden müssen. Dies, in Ergänzung zu einer Fortführung des Ausbaus und der Erneuerung der Plätze in den Seniorenwohnheimen soll sicherstellen, dass wir gut für den steigenden Pflegebedarf der älteren Generation gerüstet sind”, betont Landesrätin Pamer.

Durch die Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen erhöht sich der Beitragsprozentsatz für Gemeinden, die als wirtschaftlich schwach oder sehr schwach eingestuft wurden, von 60 Prozent auf 70 oder 80 Prozent. Für Projekte ohne Beteiligung von Gemeinden gilt weiterhin der Beitragsprozentsatz von 60 Prozent.

Bezirk: Bozen

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