Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Landtag setzt sich zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die Jungabsolventinnen und Jungabsolventen, die Universitätsstudentinnen und -studenten sowie die Jungakademikerinnen und -akademiker der Arbeitswelt näher zu bringen, unter anderem auch dadurch, dass er eine bestimmte Anzahl von Stellen für ein Praktikum der Dauer von mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monate in der eigenen Verwaltung sowie bei den Organisationseinheiten, welche beim Südtiroler Landtag angesiedelt sind, zur Verfügung stellt. Die Praktika werden in der Regel in der Sommerzeit durchgeführt.
Zum Praktikum zugelassen wird, wer die italienische oder eine gleichwertige Staatsbürgerschaft besitzt und eine Ausbildung absolviert bzw. absolviert hat an: a) einer Schule der Oberstufe einschließlich der Berufsschulen, b) einer Universität in einem der folgenden Studiengänge: wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtungen, Verwaltungs- und Organisationswissenschaften, Übersetzen, Dolmetschen und gleichwertige Studien, Politikwissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Pädagogik, Psychologie, Informatik. Außerdem müssen die Bewerber, je nach vorgesehenem Aufgabenbereich, Grundkenntnisse beziehungsweise gute aktive und passive Kenntnisse der deutschen und italienischen Sprache haben.
Informationen über den Ablauf des Praktikums und über die Kriterien für die Rangordnung sind auf http://www.landtag-bz.org/de/service/rangordnungen_sommerpraktikum.asp erhältlich, ebenso das Gesuchsformular.
Das Gesuch ist innerhalb 12.00 Uhr des 14. Juni 2019 beim Amt für Verwaltungsangelegenheiten, Dantestraße 9, Bozen, einzureichen, persönlich, per Einschreiben oder mittels PEC an folgende Adresse: amministrazione@pec.consiglio- bz.org. Die zwei Rangordnungen – eine für Schülerinnen/Schüler und Jungabsolventen der Oberschulen, die andere für Universitätsstudentinnen und -studenten bzw. Jungakademikerinnen und -akademiker – werden innerhalb 30. Juni erstellt.