Erst Storno, dann Zahlungsmittel "verifizieren"? Vorsicht: Hier sind Betrüger am Werk

Storno-Masche: Nicht von Buchungsplattform weglocken lassen

Dienstag, 20. Juni 2023 | 16:57 Uhr

Für ihren Urlaub nehmen viele Menschen ordentlich Geld in die Hand, auch für die Unterkunft. Wer beim Buchen nicht aufpasst, steht am Ende ohne Hotel oder Ferienhaus da – und ist sein Geld los.

Auf Buchungsplattformen für Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäuser lauert eine neue Gefahr. Betrüger bieten dort Unterkünfte zu attraktiven Konditionen an: Zahlung vor Ort und kostenlose Stornierung. Bucht jemand, stornieren die Betrüger aber kurz darauf selbst und versuchen, die Nutzerin oder den Nutzer von der Plattform wegzulocken, warnt das Konsumentenschutzportal “Watchlist Internet”.

Die Stornierung läuft noch ganz normal und offiziell über die Plattform. Dann wechselt die Kommunikation aber plötzlich auf andere Kanäle wie Messenger oder E-Mail und die Kriminellen versuchen, ihre Opfer auf betrügerische Seiten zu locken. Das falsche Versprechen dabei: Dort könne man die Buchung doch noch abschließen. Spätestens hier sollten Betroffene den Kontakt abbrechen.

Ansonsten entpuppt sich eine vermeintlich notwendige, tatsächlich aber frei erfundene “Verifikation” des gewählten Zahlungsmittels am Ende als Überweisung: Dann ist das Geld weg und die versprochene Unterkunft natürlich nicht gebucht.

Betrügerische Seiten lassen sich in der Adressleiste des Browsers erkennen: Sie enthalten zwar oft Namensbestandteile der jeweiligen Plattform-Adresse. Die eigentliche Domain – das ist der letzte Abschnitt einer Internetadresse links vom letzten Punkt – ist aber eine völlig andere. Heißt die Plattform etwa “beispiel.com”, könnte eine betrügerische Seite etwa “beispiel.example.com” heißen.

– schnellstmöglich die Bank kontaktieren (vielleicht lässt sich das Geld noch zurückholen).

– die betrügerischen Vorgänge der Buchungsplattform melden.

– ihr oder sein Passwort beim Plattform-Konto ändern, falls dies von den Betrügern abgefragt worden ist.

– Anzeige bei der Polizei erstatten, insbesondere wenn finanzieller Schaden entstanden ist.

Unklar ist “Watchlist Internet” zufolge, ob sich die Kriminellen etwa durch Phishing Zugang zu ursprünglich seriösen Anbieterkonten bei den jeweiligen Buchungsplattformen verschaffen, oder ob sie ganz neue Konten anlegen.

Von: APA/dpa