Von: luk
Bozen – Das Land Südtirol erstattet im Rahmen seiner Studienförderung und im Sinne des Hochschulförderungsgesetzes aus dem Jahr 2004 jungen Menschen Studiengebühren zurück. Um diese Rückerstattung ansuchen können Studierende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten für eine ordentliche Studienbeihilfe des Landes aufscheinen.
“Bisher hat das Land nur Studienorte in Italien und im deutschsprachigen Ausland berücksichtigt. Da unsere jungen Leute aber immer mobiler werden und die Landesregierung diese Internationalisierung begrüßt, haben wir uns heute in der Landesregierung darauf verständigt, die Fördermaßnahme auf Studienorte in über 57 Länder auszudehnen”, erklärte bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Bei den 57 Ländern handelt es sich im Wesentlichen um solche, welche die sogenannte Lissabon-Konvention über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich von 1997 unterzeichnet haben. Gleichzeitig werden die Rückerstattungsbeträge gedeckelt: Die Studiengebühren werden bis zu 80 Prozent und bis zu maximal von 3000 Euro rückerstattet. Nicht berücksichtigt werden Anträge unter 300 Euro. “Durch diese Maßnahme werden mehr jungen Südtirolerinnen und Südtirolern die Studiengebühren rückvergütet”, ergänzt Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Alle Südtiroler Jugendlichen, die also in einem der derzeit 57 Länder studieren, die von der Landesregierung festgelegt wurden, können ab dem kommendem akademischen Jahr 2018/19 um Rückerstattung der Studiengebühren ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass sie in dem Jahr, für das sie um Rückerstattung ansuchen, Anspruch auf Studienförderung haben. Studierende dürfen allerdings nur um Rückerstattung ansuchen, sofern die besuchte Universität keine Möglichkeiten einer Befreiung, Reduzierung oder Rückerstattung der Studiengebühren anbietet. Im Fall einer Reduzierung durch die besuchte Universität kann mit der Differenz, falls diese über 300 Euro beträgt, angesucht werden.
Um den Übergang vom alten auf das neue System zu erleichtern, werden im kommenden akademischen Jahr 2018/19 für Einschreibung und Besuch einer Universität in Italien und im deutschen Kulturraum bezahlten Studiengebühren bis zu 80 Prozent rückerstattet, unabhängig vom neuen Maximalbetrag von 3.000 Euro.
SH erfreut
Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) begrüßt die neuen Richtlinien zur Rückerstattung der Studiengebühren, mit denen eine langjährige Forderung der sh.asus erfüllt wird.
Die Neuregelung sieht die Ausweitung der Rückerstattung der Studiengebühren alle Länder des Europarates sowie auf die Unterzeichnerstaaten der Lissabon-Konvention – 57 Länder an der Zahl – vor. Bisher konnten nur Studierende in Italien und im deutschen Kulturraum um Rückerstattung ansuchen.
Die Rückerstattung der Studiengebühren ist weiterhin an die ordentliche Studienbeihilfe gekoppelt: wer eine Studienbeihilfe erhält, dem oder der kann auch die Rückerstattung gewährt werden. Gleich geblieben ist auch die Verpflichtung der Studierenden, in Sachen Befreiung, Reduzierung oder Rückerstattung der Studiengebühren bei ihrer Universität zu informieren.
Wurden bisher die gesamten (gegebenenfalls reduzierten) Studiengebühren erstattet, gibt es nun Höchstbeträge: erstattet werden bis zu 80 Prozent der Studiengebühren, aber nur bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro. Für Studierende in Italien und im deutschen Kulturraum gilt der Maximalbetrag in diesem Jahr noch nicht. Neu ist auch der Mindestbetrag: Studiengebühren unter 300 Euro werden nicht erstattet.
„Wir hoffen, dass dadurch mehr Südtiroler Studierende von der Rückerstattung der Studiengebühren profitieren werden und die Mobilität und Internationalisierung weiter gefördert wird“, so Manuel Gruber, Vorsitzender der sh.asus.