Von: bba
Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat in ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten die neue Satzung des AFI | Arbeitsförderungsinstituts genehmigt. „Sobald die neue Landesregierung feststeht und im Amt ist, werden auch die Gremien des AFI personell neu besetzt“, sagt AFI-Präsidentin Christine Pichler.
Die Neufassung der Satzungen betreffen die Führungsgremien und die Verwaltung des Instituts. Rat und Ausschuss bleiben nicht mehr fünf Jahre, sondern drei Jahre im Amt. Der AFI-Ausschuss wird gemäß den neuen gesetzlichen Vorgaben von bisher sieben auf sechs Mitglieder gekürzt. Vier Mitglieder stellen die auf Landesebene repräsentativsten Gewerkschaftsbünde, ein Mitglied stellen die auf Landesebene repräsentativsten Sozialverbände für Arbeitnehmer und ein Mitglied vertritt das Land Südtirol. „Die kleineren Neuerungen in den Satzungen des AFI betreffen Terminologie und Verweise auf Gesetzesvorschriften, während im Abschnitt Verwaltung und Buchhaltung substantielle Änderungen durch den Umstieg auf die zivilrechtliche Buchhaltung notwendig geworden waren“, präzisiert Pichler.
„Als Nächstes ist das AFI bemüht, von der Landesregierung formell als Teil des Landesstatistiksystems anerkannt zu werden, wie es vergleichbare Institute, zum Beispiel das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO der Handelskammer, bereits sind“, kündigt AFI-Direktor Stefan Perini an.
Das Landesstatistiksystem wurde mit Landesgesetz 1996 eingerichtet, um landesweit die Koordinierung, die Verbindung und die Vernetzung aller öffentlichen statistischen Informationsquellen zu gewährleisten. Das AFI gehört bislang zwar dem Ausrichtungs- und Koordinierungskomitee, nicht aber dem Landesstatistiksystem an. Mit der fortschreitenden Digitalisierung steige der Bedarf nach einer Vernetzung von Informationsquellen. Gleichzeitig biete das den Statistik- und Forschungsinstituten auf Landesebene die große Chance, Studien auf ein noch höheres wissenschaftliches Niveau zu heben. „Die Aufnahme des AFI ins Landesstatistiksystem wäre ein konkreter Schritt in Richtung gemeinschaftliche Nutzung von Datenbeständen und folglich auch eine Erleichterung für die Bürger, die häufige Befragungen als lästig empfinden“, so Perini.