Digitaltachograph: Messchreiber für Lenk- und Ruhezeiten

Tachographenpflicht: Ausnahmen für Handwerker geplant 

Donnerstag, 11. April 2019 | 12:35 Uhr

Bozen – Das EU-Parlament hat neue Regelungen für Transporter beschlossen. Nach heftiger Kritik von Seiten des Handwerks wurden Ausnahmen fürs Handwerk genehmigt. Mit dem Beschluss konnten weitere Bürokratie und Belastungen fürs Kleinbetriebe abgewendet werden.

Viele Handwerksunternehmen dürfen aufatmen. Brüssel hat verkündet, dass die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen für Warentransporteure zukünftig auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt wird. Dies vor allem, um den zunehmenden grenzüberschreitenden Güterverkehr in diesem Gewichtsbereich besser regulieren zu können. Für Handwerker hingegen, die ebenfalls mit Fahrzeugen in dieser Gewichtsklasse unterwegs sind, wurden Ausnahmen festgelegt. „Handwerker, die keine Speditions- und Transportunternehmen sind, sollen prinzipiell von solchen Regelungen ausgeschlossen werden. Sie brauchen keine digitalen Tachos, sondern funktionierende Fahrzeuge ohne Einschränkungen“, betont der Obmann der Warentransporteure im lvh.

Die Ausdehnung der Tachographenpflicht konnte nach harter Intervention von Seiten der europäischen Wirtschaftsverbände und Handwerkskammern abgewendet und ein Kompromiss gefunden werden. Zukünftig gilt die Tachopflicht bei Fahrten innerhalb Italiens nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, bei Fahrten über die Grenze bereits ab 2,4 Tonnen. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sind von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern. Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen müssen ihre Fahrten bei Aufträgen innerhalb Italiens nicht digital aufzeichnen, ebenso wie Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen. „Es waren harte Verhandlungen. Der lvh hat diesbezüglich auch über EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann interveniert“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. Mit der Entscheidung, das Handwerk durch eine Ausnahme für den Warenverkehr weitgehend von der Ausweitung der Tachopflicht auszunehmen, hätten die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen.

Im nächsten Schritt wird sich der Europäische Rat zu den Neuerungen noch positionieren. Anschließend wird das Gesetzesvorhaben definitiv verabschiedet.

Von: luk

Bezirk: Bozen