Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation in Absprache mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Reihe von Ausnahmeregelungen und Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
So werden die mit Eigenerklärung bestätigten und beantragten Befreiungen von einer Kostenbeteiligung (Ticketbefreiung) aus Einkommensgründen, die zu Monatsende am 31. März 2020 verfallen, automatisch verlängert. E02, E21 und E22 wird bis zum 31. Juli 2020 und E01, E03 und E04 wird bis zum 31.03.2021 verlängert. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nichts unternehmen und werden schriftlich verständigt.
Die von Fachärzten erstellten Therapiepläne, deren Gültigkeitsdauer im März oder April enden, werden automatisch um 90 Tage ab Ende der Gültigkeitsdauer verlängert.
Die Ausweise für Heilbehelfe, die im März oder April verfallen, werden automatisch um 90 Tage ab Ende der Gültigkeitsdauer verlängert. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten die neuen Heilbehelfsausweise nach Hause geschickt.
Die Verwaltungsstrafen für nicht abgesagte Visiten werden ausgesetzt.
Die Selbstkostenbeteiligung (Ticket) für die vom Sanitätsbetrieb direkt über die Krankenhausapotheken ausgegebenen Medikamente von einem Euro pro Rezept oder zwei Euro pro Packung ist ausgesetzt.
Der Sanitätsbetrieb ruft dazu auf, von einem Gang zu den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel abzusehen. Bei Fragen können die Sprengel telefonisch oder mittels E-Mail kontaktiert werden.