Von: bba
Bozen – Die Vertreter des Bauhandwerks und der Bauindustrie haben, trotz oder gerade wegen der aktuellen Lage beschlossen, das variable Lohnelement (VLE beziehungsweise EVR- Elemento variabile della retribuzione) für die Arbeiter und Angestellten der Bauindustrie, in Südtirol sind das etwa 18.000 Personen, zu bestätigen.
„Für die Bauwirtschaft war 2020 sicherlich kein einfaches Jahr. Dennoch konnten wir – im Vergleich zu anderen Sektoren – relativ gut arbeiten“, erklärt der Obmann der Baugruppe im lvh, Hubert Gruber. „Insofern kann die Bauwirtschaft, trotz aller Umstände, von einem recht zufriedenstellenden Jahr sprechen und auch vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken. Dieser vorsichtige Optimismus und die Wertschätzung der Leistung unserer Mitarbeiter waren die ausschlaggebenden Punkte, das variable Lohnelement zu verlängern. Zudem möchten wir Bauunternehmer gerade in dieser schwierigen Phase auch unseren Mitarbeitern beistehen und ein Zeichen setzen“, erklärt der Präsident des Baukollegiums, Michael Auer.
Die Basis für die Berechnung des variablen Lohnelementes bilden Kennzahlen der Bauwirtschaft: die Anzahl der in der Bauarbeiterkasse eingeschriebenen Bauarbeiter, die ausgezahlte Lohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden und das BIP auf Landesebene. „Entwickelt sich die Wirtschaft positiv, so profitieren auch die Arbeiter und Angestellten der Bauwirtschaft. Da es die Parameter erlauben, kann das VLE mit einem Betrag zwischen 24,50 und 49 Euro Brutto monatlich bestätigt werden“, erklärt der Präsident des SHV, Claudio Corrarati.
Nationaler Sanitätsfond „Sanedil“
Sorgen bereitetet hingegen der mit nationalem Kollektivvertrag 2018 eingeführte nationale Sanitätsfond „Sanedil“. Seit Oktober 2020 ist „Sanedil“ für Arbeiter und Angestellte der Bauwirtschaft aktiv und ersetzt alle sanitären Leistungen, die bisher von der Bauarbeiterkasse geleistet wurden. Bereits von Beginn an standen die Arbeitgeberverbände einem solchen nationalen Fond kritisch gegenüber, da eine Schlechterstellung befürchtetet wurde. „Obwohl uns das Stabilitätsgesetz 2018 (Art. 1, Abs. 177, Gesetz Nr. 205 vom 27. Dezember 2017) die Möglichkeit der Errichtung eines lokalen Fonds gibt, sofern die Leistungen gleichwertig oder besser als jene des nationalen Fonds sind, konnte dieser lokale Fond aufgrund der Vorbehalte einiger Gewerkschaften noch nicht errichtet werden“, erklärt der Vizedirektor des lvh, Walter Pöhl.
“Die Leidtragenden sind die Mitarbeiter, da eine Schlechterstellung effektiv eingetreten ist. Von Oktober bis Dezember 2020 haben die Bauunternehmen für ihre Mitarbeiter einige hunderttausend Euro an ‘Sanedil’ überwiesen, aber nur wenige hundert Euro an Leistungen sind genehmigt worden. Dies auch deshalb, da, um Anrecht auf eine Rückerstattung zu haben, die Behandlungen in konventionierten Strukturen erfolgen müssen, von denen es in Südtirol nur 20 gibt. Diese befinden sich nur in Bozen (11), Meran (6), Leifers (2) und Brixen (1). Trotz der Verdoppelung der Beitragszahlungen für sanitäre Leistungen zu Gunsten der Mitarbeiter werden kaum Leistungen bei uns erbracht. Zudem werden noch mit lokal erwirtschafteten Überschüssen die sanitären Leistungen durch die Bauarbeiterkasse abgefedert, um in etwa dieselben Leistungen wie vor ‘Sanedil’ bieten zu können“, erläutert der Geschäftsführer des Baukollegiums, Thomas Hasler.
„Wir hoffen, zum Wohl der Mitarbeiter, dass so schnell als möglich Bewegung in die Sache kommt. Unsere Türen sind diesbezüglich, trotz aller möglichen Komplexitäten, offen“, so Auer, Corrarati und Gruber abschließend.