Von: luk
Bozen – Kürzlich hat der Südtiroler Landtag den Landesgesetzesentwurf zur Vereinfachung in der öffentlichen Auftragsvergabe mit großer Mehrheit genehmigt.
„Das Gesetz wird spürbare Erleichterungen für Südtiroler Betriebe bringen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben“, erklärt SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz. Im Gesetzgebungsausschuss legte Lanz zunächst einen Abänderungsantrag vor, der das Prinzip der Aufteilung in quantitative und qualitative Lose gemäß den Grundsätzen der europäischen Richtlinie bei allen Aufträgen verankert. „Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Grundsatz, der im Interesse der Kleinst- und Kleinbetriebe nie außer Acht gelassen werden sollte“, so Martin Haller, Präsident des lvh. „Entsprechend erfreut waren wir, als der Antrag genehmigt wurde“, so Haller weiter.
Einen weiteren Abänderungsantrag legte Lanz zur Erhöhung des Limits für das Auftragsvolumen auch für Lieferungen und Dienstleistungen vor. „Hier sollen künftig – ebenso wie bei Bauleistungen- Direktaufträge bis zu 150.000 Euro erteilt werden können, was für unsere Betriebe eine absolut positive Neuerung ist“, so Martin Haller, Präsident des lvh. Auch die im ursprünglichen Text des Landesgesetzes vorgesehene Verschärfung von Strafen, bzw. die Streichung aus den maßgeblichen Verzeichnissen für die Auftragsvergabe bis zu einem Jahr konnten durch Lanz Fürsprache erfolgreich abgewendet werden.
Zuletzt, aber nicht letztens, ist Lanz im Plenum noch ein Coup gelungen: in Punkto Zahlungen der Baufortschritte konnte eine wesentliche Erleichterung für die Unternehmen vor allem in finanzieller Hinsicht erzielt werden. „Hier ist nun, neben dem Recht auf monatliche Baufortschritte auch eine monatliche Abrechnung in Form einer Anzahlung möglich, was für die Betriebe einen wesentlichen Mehrwert bringen wird. Außerdem können Subunternehmen künftig entscheiden, ob sie die Direktbezahlung oder die Bezahlung durch das Hauptunternehmen vorziehen“, erläutert Lanz. „Das sind wirkliche Verbesserungen für unsere Betriebe. Wir sprechen der Landesregierung, die das Gesetz auf den Weg gebracht hat, und Gert Lanz, der sich tatkräftig für die Anliegen des Südtiroler Handwerks eingesetzt hat, einen großen Dank aus“, so Haller.