Von: luk
Bozen – Seit dem 15. Juni dürfen aufgrund einer neuen EU-Vorschrift keine Tachografenkarten der alten Generation mehr ausgegeben werden. Der Hersteller der neuen Tachografenkarten in Italien war aufgrund technischer Probleme bisher nicht in der Lage diese zu liefern. Nächste Woche werden auch die Tachografenkarten zugestellt, für die um eine Verlängerung angesucht wurde.
Seit dem 15. Juni müssen aufgrund einer EU-Vorschrift alle neu zugelassenen Lastkraftfahrzeuge und Busse, die zu einem Fahrtenschreiber verpflichtet sind, mit einem intelligenten digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein, um unter anderem Ruhezeiten und Geschwindigkeiten noch besser erfassen zu können.
Die EU-Vorschrift sieht darüber hinaus bei der Verlängerung der Tachografenkarten vor, dass seit dem 15. Juni Tachografenkarten der alten Generation nicht mehr ausgegeben werden dürfen. Bereits ausgegebene Tachografenkarten bleiben jedoch bis zu ihrem fünfjährigen Verfallsdatum gültig.
Die Handelskammer Bozen ist eine zur Ausgabe der Tachografenkarten berechtigte Stelle. Aufgrund von technischen Schwierigkeiten bei der Produktion der neuen Karten, war es dem Hersteller der Karten in Italien nicht möglich, die neuen gesetzeskonformen Tachografenkarten rechtzeitig zu liefern. Dies hat italienweit zu Problemen geführt.
Seit gestern stehen die neue Tachografenkarten bereit. Am 8. Juli sind die ersten Tachografenkarten für LKW-Fahrer, die aufgrund von Verlust oder fehlerhafter Funktion um Ersatz ihrer Karte angesucht haben, bei der Handelskammer Bozen eingelangt.
Nächste Woche werden auch die Tachografenkarten zugestellt, für die um eine Verlängerung angesucht wurde.