Equitalia öffnet Extra-Schalter für Südtiroler Wirtschaftsprüfer

“Verschrottung” der Steuerzahlkarte: Schon 6.000 Anträge

Montag, 27. März 2017 | 12:54 Uhr

 

Bozen – Ein eigener Schalter für die Wirtschaftsprüfer, die in die Kammern der Provinzen Bozen und Trient eingeschrieben sind. Angesichts des starken Andrangs an den Equitalia-Schaltern wegen der «Verschrottung» der Steuerzahlkarten, gibt die Steuereinzugsgesellschaft der dringlichen Bitte der Südtiroler Wirtschaftsprüfer statt. «Wir brauchen dringend einen privilegierten Kanal, um den Kanzleien die Arbeit zu erleichtern und um zu vermeiden, dass sich an den Schlangen Steuerexperten und normale Equitalia-Kunden mischen» so die eindringliche Anfrage des Präsidenten der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen Claudio Zago bei Eröffnung des von der Kammer und Koinè organisierten Seminars, welches am Montag, den 27. März, im Raiffeisensaal in Bozen stattgefunden hat. Teilgenommen haben an der Veranstaltung Wirtschaftsprüfer sowohl aus Südtirol als auch aus dem Trentino: Die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Trient wurde durch ihren Präsidenten Pasquale Mazza vertreten. «Die Anträge auf Begünstigte Begleichung – der Fachterminus für die sogenannte Verschrottung der Zahlkarten – werden von Tag zu Tag mehr», unterstreicht der Präsident der Kammer Bozen Claudio Zago.

Am 21. März lag die Zahl der eingereichten Anträge auf regionaler Ebene bei 5.513, davon 2.459 in der Provinz Bozen und 3.054 in Trient. Am 28. Februar waren es auf regionaler Ebene 4.000 Anträge: Ein Anstieg von 40 Prozent in nur drei Wochen. 70 Prozent der Anträge wurden an den Equitalia-Schaltern eingereicht. «Die Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater werden nun gesondert behandelt. Am Schalter können diese auf ihre berufliche Stellung hinweisen und zu einem späteren Zeitpunkt nochmal wiederkommen – erklärt der Equitalia-Regionalchef für Trentino-Südtirol Giovanni Cresci –. Es handelt sich hierbei nicht um eine privilegierte Behandlung, sondern um eine notwendige Maßnahme, um zu vermeiden, dass sich an den Schaltern lange Warteschlangen bilden». Mit die Bearbeitung der Anfragen zur Begünstigten Begleichung ist zurzeit rund die Hälfte des Equitalia-Personals beschäftigt.

Neuerung: Verlängerung der Antragsfrist bis zum 21. April und Einrichtung von Equipro

Indessen wurde die Antragsfrist vom 31. März auf den 21. April verlängert. Thema des Seminars war auch die Einrichtung eines eigenen Bereichs für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater auf der Internetseite von Equitalia: EquiPro heißt der neue reservierte Webbereich auf der Equitalia-Seite, eigens eingerichtet für anerkannte Mittelspersonen (so wie etwa die in die Kammer eingeschriebenen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen), um diesen die Möglichkeit zu bieten, so gut wie möglich die Steuerangelegenheiten ihrer Mandanten zu regeln. Mit EquiPro können die Steuerexperten direkt vom eigenen PC, Smartphone oder Tablet aus alle wichtigen Operationen im Auftrag ihrer Mandanten ausführen, auch solche, die die Begünstigte Begleichung betreffen. Über den reservierten Bereich auf der Internetseite der Steuereinzugsgesellschaft Equitalia, www.gruppoequitalia.it, können die Steuerexperten und deren Mitarbeiter mit Zugang zum telematischen Dienst der Agentur der Einnahmen (gemäß Art. 3, Abs. 3 des DPR Nr. 322/1998) online sowohl die Steuersituation ihrer Mandanten (alle seit dem Jahr 2000 ausgestellten Steuerzahlkarten) als auch deren Ratenplan einsehen. Darüberhinaus bietet dieser für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater reservierte Onlinebereich noch eine Reihe an operativen Funktionen.

“Verschrottung” der Steuerzahlkarten, so funktioniert es: Die Öffnungszeiten der Filialen

Wer die Begünstigte Begleichung in Anspruch nehmen möchte, muss das Formular “DA1–Erklärung zur Inanspruchnahme der Begünstigten Begleichung” ausfüllen, verfügbar unter http://www.gruppoequitalia.it und an allen Equitalia Schaltern. Die Erklärung muss bis zum 21. April, und nicht darüber hinaus, eingereicht werden. Das Formular, welches auch online ausgefüllt werden kann, muss entweder am Schalter eingereicht werden oder an die im Formular und auf der Seite www.gruppoequitalia.it angegebenen E-mail-Adressen geschickt werden, per E-Mail oder als PEC (zertifizierte E-Mail).

Die Steuerzahler, bei denen ein Verfahren mit Equitalia vorliegt, können die Begünstigte Begleichung in Anspruch nehmen, indem sie erklären, dass sie auf anhängige Verfahren verzichten, die sich auf die Beträge aus der Erklärung zur Inanspruchnahme der Begünstigten Begleichung beziehen. Equitalia wird die Steuerpflichtigen bis zum 15. Juni 2017 über den geschuldeten Gesamtbetrag und die Zahlungsfristen der Raten informieren, und ihnen die entsprechenden Zahlscheine per Post übermitteln.

In Südtirol bleiben die Öffnungszeiten vorerst unverändert: Bozen – Duca d’Aostastraße 53, Montag bis Freitag, 8.15 – 13.15 (Samstag, 8.15 – 12.15); Brixen – Vittorio-Veneto-Straße 67 c/o Agentur der Einnahmen, Montag und Donnerstag, 8.15 – 13.00; Bruneck – Bastioni-Straße 7 c/o Agentur der Einnahmen, Dienstag, Mittwoch und Freitag, 8.15 – 13.00; Meran – Otto-Huber-Straße 18 c/o Agentur der Einnahmen, von Montag bis Freitag, 8.30 – 13.00 (Samstag, 8.30 – 12.00).

Von: luk

Bezirk: Bozen