Von: mk
Bozen – Bis zu drei Jahre beim Kind bleiben, bei krankheitsbedingtem Ausfall zwei Jahre Jobgarantie, ein Drittel des Benzinpreises pro gefahrenem Kilometer – rund 42.000 öffentlich Bediensteten im Land genießen diese Vorteile bereits, während Angestellte in der Privatwirtschaft nur davon träumen können. Dieses Ungleichgewicht sorgt immer wieder für Unmut unter den Arbeitnehmern, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Gewerkschaften und Land verhandeln seit Monaten über einen neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV). Aus den geforderten zehn Prozent mehr Gehalt für alle öffentlich Angestellten dürfte zwar nichts werden, aber dennoch soll es mehr Geld geben.
Bislang nie in die Waagschale gelegt wurden die Vorteile, die öffentlich Angestellte im Vergleich zu ihren Kollegen aus der Privatwirtschaft bereits genießen – etwa bei der Geburt eines Kindes: Öffentlich Bedienstete können drei Jahre bei ihrem Kind bleiben, wenn sie obligatorische Mutterschaft (sechs Monate), Elternzeit und unbezahlten Wartestand (dürfen zusammen maximal 31 Monate betragen) beanspruchen.
Im Falle einer dreimonatigen Vaterschaft ober bei Alleinerziehern erhöht sich die Elternzeit automatisch um einen weiteren Monat. Für die ersten acht Monate Elternzeit gibt es 30 Prozent, für die folgenden Monate 20 Prozent des Lohns.
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