Zwölf Vorschläge der Steuerberater für bessere Dienstleistungen

Weniger Bürokratie und mehr Vereinfachung

Freitag, 20. April 2018 | 16:32 Uhr

Bozen – Von vereinfachter Bürokratie und neuen Berechnungsparametern für eine angemessene Vergütung bis hin zur Einrichtung einer unabhängigen Behörde für Steuerzahler und zu den spezifischen Fachgebieten der Steuerexperten. Der derzeit mit der Regierungskrise beschäftigten Politik in Rom wurde bereits eine zwölf Punkte umfassende Analyse vorgelegt, die auch von der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen unterstützt wird. Über 700 Südtiroler Wirtschaftsprüfer werden sich am 23. April um 18.00 Uhr zur ordentlichen Hauptversammlung im Seminarsaal 1 des NOI Techparks in Bozen einfinden.

Es wird um die Genehmigung der Schlussbilanz gehen, aber eben auch um das Grundsatzprogramm, welches anlässlich der Großtagung der Kategorie in Rom vom Nationalrat der Wirtschaftsprüfer vorgelegt wurde. „Es handelt sich hierbei um zwölf Vorschläge, die unsere Arbeit erleichtern und folglich auch die Dienstleistungen gegenüber den Bürgern verbessern sollen, die sich an uns wenden. Unsere Kategorie hat diese Vorschläge an die Politik in der Überzeugung formuliert, dass in diesem Moment mehr denn je die Anregungen repräsentativer Sozialpartner berücksichtigt werden sollten. Nur durch aufmerksames Zuhören kann ein Programm erarbeitet werden, das konkret die Beiträge der verschiedenen Akteure berücksichtigt“, erklärt der Vorsitzende der Bozner Kammer, Claudio Zago.

Vorschläge

Die ersten beiden Anregungen betreffen die elektronische Rechnungsstellung: Es wird eine Aufhebung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2019 gefordert, während die freiwillige Wahl mit Vorzugsregelung begrüßt wird, bei der alle Geldbewegungen über 500 Euro nachvollziehbar sein sollen. Außerdem wird gefordert, dass die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen schrittweise erfolgt, wobei auch ein entsprechender Zeitplan vorgelegt wurde. Bis Ende 2019 sollen davon lediglich notierte Gesellschaften sowie anderen Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten betroffen sein, bis Ende 2020 Firmen mit mehr als 50 Angestellten, bis Ende 2021 Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten und bis Ende 2022 schließlich auch alle anderen kleineren Unternehmen. Die Steuerberater fordern zudem die Einrichtung einer unabhängigen Behörde für Steuerfragen mit Sanktions- und Zwangsbefugnissen für die Überwachung der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen zur Rechtslage des Steuerzahlers, die für die Abwicklung von Befragungen, Zustimmungen und Mediationen zuständig sein soll, um eine effektive Überparteilichkeit zu garantieren.

Hinsichtlich der Vorschriften zur Vermeidung von Steuerhinterziehungen wird eine Anwendung derselben zur vorbeugenden Deckung abgelehnt: diese Maßnahmen dürfen, insbesondere wenn es sich um die Einführung neuer Steuerpflichten handelt, niemals zur Deckung anderer Ausgaben verwendet werden, die in derselben Vorschrift enthalten sind. Ein weiterer wichtiger Schritt besteht aus der Aufnahme von Unternehmen und Freiberuflern in die Steuerkommissionen, ebenso wie die Vereinfachung der Pflichterfüllungen gemäß Geldwäschegesetz, insbesondere für kleinere Steuerbüros.

Ein ebenfalls relevanter Punkt ist für die Vertreter der Steuerberater die gesetzliche Anerkennung spezifischer Fachgebiete des Sektors. Ein weiterer Vorschlag betrifft die Einführung der Bestimmungen über die angemessene Vergütung, die mit einer Überarbeitung der Berechnungsparameter laut Ministerialerlass 140/2012 auf Basis bestimmter Kriterien einhergehen muss. Diese sollten eine angemessene Vergütung der Dienstleistungen auch im Hinblick auf die Funktion des Schutzes von Treu und Glauben sowie des öffentlichen Interesses vorsehen.

Zwei weitere Punkte betreffen die Aufsichtsräte: einerseits wird die Förderung einer Kontrollkultur befürwortet und andererseits eine Beschränkung der Haftung gefordert, welche an den effektiven Beitrag zum verursachten Schaden gebunden werden soll. Eine weitere Anfrage betrifft die Bevollmächtigung des CNDCEC (Nationalrat der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) zur Führung des Verzeichnisses der Wirtschaftsprüfer sowie des Verzeichnisses der Praktikanten, durch Abschluss eines Abkommens mit dem Wirtschafts- und Finanzministerium. Schließlich wird nach einer angemessenen Beurteilungsprüfung die Möglichkeit der Eintragung der Steuerberater in das Verzeichnis der Finanzberater (Organismo dei Consulenti Finanziari – OCF) unter der Kategorie der selbständigen Finanzberater gefordert.

Von: mk

Bezirk: Bozen