Von: luk
Bozen – Wer kein Fernsehgerät besitzt, und von der Fernsehsteuer befreit werden möchte, muss innerhalb 31. Jänner 2017 eine entsprechende Erklärung einreichen. Diese Erklärung kann bereits jetzt eingereicht werden.
Wird die Erklärung nämlich verspätet eingereicht, ist auf jeden Fall ein Teil der Steuer geschuldet: geht die Erklärung nämlich erst zwischen 1. Februar 2017 und 30 Juni 2017 ein, muss die Steuer für das erste Halbjahr 2017 entrichtet werden.
Die Vordrucke und Anweisungen finden Sie auf der Homepage der Agentur für Einnahmen (www.agenziaentrate.gov.it).
Weitere Informationen gibt es im Rahmen des Projekts „TiVuoINFOrmare“, welches von ADICONSUM, ADOC und Verbraucherzentrale Südtirol mit der Unterstützung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung ins Leben gerufen wurde.