Zwei separate Anträge

Werbeinvestitionen lohnen sich auch dieses Jahr wieder doppelt

Freitag, 01. Oktober 2021 | 07:07 Uhr

Bozen – Neben dem eigentlichen Zweck von Werbung – der Aufmerksamkeitssteigerung der eigenen Marke, bietet auch 2021 der italienische Staat einen Steuervorteil bei Werbeinvestitionen: vom 1. bis 31. Oktober 2021 können die diesbezüglichen Anträge für die Werbeausgaben (Print, Radio, TV) eingereicht werden.

Die im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie eingeführte Ausnahmeregelung, wurde auch auf die Jahre 2021 und 2022 ausgedehnt. Für Werbeinvestitionen in Zeitungen und Zeitschriften (auch Online) sowie in Radio- und Fernsehsendern, wird die Steuergutschrift in Höhe von bis zu 50 Prozent des angefallenen Betrages gewährt. Die Begünstigung gilt nur für die reinen Werbekosten, also nur für die tatsächlichen Werbeflächen und Werbeschaltungen, ohne die Produktions- und Vermittlungsgebühren und kann von Unternehmen, Freiberufler und nicht gewerbliche Einrichtungen beantragt werden.

Durch das Dekret „Sostegni bis“ entfällt auch das Erfordernis einer Erhöhung der getätigten Investition um mindestens ein Prozent gegenüber dem Vorjahr. Somit wird die Werbeprämie nicht auf der Grundlage der zusätzlichen Investitionen berechnet, sondern auf der Grundlage des Gesamtbetrags der getätigten Werbeschaltungen.

Wer die 50-prozentige Steuergutschrift in Anspruch nehmen will, muss zwei separate Anträge stellen:

Der erste Antrag, die „Comunicazione per l’accesso al credito d’imposta“ („Mitteilung über den Zugang zur Steuergutschrift“) kann vom 1. bis 31. Oktober 2021 gestellt werden. In diesem Antrag werden die Daten der im Laufe des Jahres bereits getätigten oder geplanten Investitionen angegeben.
Der zweite Antrag ist vom 1. bis 31. Januar 2022 zu stellen, die sogenannte „Dichiarazione sostitutiva relativa agli investimenti effetuati“ („Substitutionsauskunft betreffend der getätigten Investitionen“). Diese Erklärung dient als Nachweis, dass die in der Mitteilung genannten Investitionen tatsächlich getätigt wurden.

Das „Ministerium für Information und Veröffentlichung“ berechnet und gewährt dann unter Einhaltung der Ausgabegrenze den Werbebonus bis zu 50 Prozent auf die eingegangenen Anträge, die mittels dem Formular F24 eingeholt werden können.

Die vom italienischen Staat festgelegte Ausgabegrenze liegt 2021 bei 90 Millionen Euro. Davon werden 65 Mio. Euro für Werbeinvestitionen bei Zeitschriften und Zeitungen-Print und Online und 25. Mio. bei Werbeinvestitionen in TV und Radio verteilt.

 

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Von: luk

Bezirk: Bozen