Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute beschlossen, einige Fördermaßnahmen zugunsten von Südtirols Wirtschaft auf den Dreijahreszeitraum 2019-2021 zu verlängern, um den Unternehmen den Zugang zu Fördergeldern weiter zu ermöglichen. Dazu zählen die Bezuschussung von Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung und jene der Internationalisierung sowie der Zugang zum Rotationsfonds. “Diese Fördermaßnahmen, gemeinsam mit den Steuererleichterungen, haben sich in der vergangenen Legislaturperiode gut bewährt”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Die jeweiligen Beschlüsse enthalten aber auch geringfügige Anpassungen. So werden die Mindest- und Höchstgrenzen der förderbaren Investitionen etwas angepasst, um die Förderung noch zielgerichteter zu gestalten. Für Beratungen betragen die Zuschüsse nunmehr maximal 30 Prozent und es ist nur noch ein Ansuchen pro Jahr zulässig – eine Einschränkung, von der die Weiterbildung ausgenommen ist. Allerdings wird nunmehr eine betriebsspezifische Weiterbildung mit Kosten von über 30.000 Euro von der Förderung ausgeschlossen, weil diese über den Europäischen Sozialfonds (ESF) abgedeckt werden kann. Was die Fördermaßnahmen für die Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung sowie für die Internationalisierung angeht, sind nach der neuen Regelung Unternehmen, die in Südtirol nur über Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Verkaufsdepot verfügen, ausgeschlossen.