2. Gesetzgebungskommission des Regionalrates behandelt den Haushalt der Region

“Wichtiger Haushalt für viele Trentiner und Südtiroler Familien”

Freitag, 25. November 2016 | 11:38 Uhr

Trient – Die 2. Gesetzgebungskommission des Regionalrates ist zusammengetreten, um die drei Gesetzentwürfe betreffend das Stabilitätsgesetz und den Haushaltsvoranschlag der Region zu beraten.

“Es handelt sich hierbei um wichtige Dokumente für die Zukunft der Bevölkerung unserer Region– erklärt der Kommissionsvorsitzende Helmuth Renzler – da der Großteil der Geldmittel des Haushalts der Region für die Funktionsfähigkeit der örtlichen Körperschaften und für die Fonds zur Ergänzungsvorsorge und die Zusatzrenten bestimmt sind und somit vielen Familien zugutekommen. In einer  für viele Familien sehr schweren Zeit ist der Fonds der Ergänzungsvorsorge der Region von größter Bedeutung. Der im Haushalt ausgewiesene Bereich für die Bedürftigen bildet ein bedeutendes Haushaltskapitel. Zudem enthält der Haushalt die für die Aus- und Weiterbildung des Personals, das im Bereich der öffentlichen Betriebe für Betreuungsdienste tätig ist, für die  Festigung der interregionalen und europäischen Beziehungen und die Integration notwendigen Investitionen. Zudem enthält der Haushalt die für die Aus- und Weiterbildung des Personals, das im Bereich der öffentlichen Betriebe für Betreuungsdienste tätig ist, für die  Festigung der interregionalen und europäischen Beziehungen und die Integration notwendigen Investitionen. Ich möchte allen Abgeordneten für die geleistete Arbeit danken, die es – so wie immer – ermöglicht hat, einige wesentliche Punkte abzuklären, so dass dem Plenum ein klar strukturierter Text übermittelt werden kann”.

Der Haushaltsvoranschlag der autonomen Region Trentino Südtirol sieht für das Jahr 2017 Einnahmen in Höhe von 304.174.944, 99 € auf Rechnung Kompetenz und in Höhe von 473.523.266,60 Euro auf Rechnung Kassa sowie ermächtigte Ausgaben in demselben Ausmaß vor. Die Einnahmen aus Abgaben werden für das Jahr 2017 auf 216.500.000 Euro geschätzt, was 71,18% der Gesamteinnahmen der Region entspricht. Für das Jahr 2017 wird mit einem voraussichtlichen Ertrag aus den Hypothekarsteuern in Höhe von 27 Millionen Euro gerechnet, während das Aufkommen der Steuern auf Erbschaften und Schenkungen auf 12 Millionen Euro, die Erträge aus der Mehrwertsteuer betreffend den Binnenhandel auf 160 Millionen und die Beteiligung am Lottoertrag 17,5 Millionen Euro und die außersteuerlichen Einnahmen für das Jahr 2017 auf 15.615.944,99 Euro geschätzt werden. Dazu kommen außerdem die Einnahmen aus Schatzmeistervorschüssen im Ausmaß von 15 Millionen Euro, sowie die Einnahmen aus dem Abbau der Finanzanlagen im Ausmaß von 37.154.000 Euro sowie die Einnahmen aus Sonderbuchführungen in Höhe von 9.385.000 Euro.

Neben den für die Funktionsfähigkeit der Körperschaft und seiner Exekutivorgane notwendigen Ausgaben enthält der Haushalt noch Ausgabenposten betreffend die Zuwendungen zugunsten der Gemeinden, die ein Projekt des Zusammenschlusses vorantreiben, die Ausgaben für die Justiz, sowohl für die Tätigkeit der Friedensgerichte als auch für die administrative und technische Unterstützung aller Gerichtsämter des Sprengels. Ein beachtlicher Teil des Haushalts ist für die Unterstützung der Vereinigung der öffentlichen Betriebe für Betreuungsdienste, für Maßnahmen zugunsten der Familien sowie für die Zusatzrenten bestimmt.

Der Gesetzentwurf über den Haushaltsvoranschlag wird durch das Stabilitätsgesetz und den Entwurf des regionalen Begleitgesetztes zum Stabilitätsgesetz ergänzt. Ersteres betrifft allem voran die Finanzierungen für die neuen Gemeinden, die Ergänzungsvorsorge, einige Bestimmungen für das Personal und nach Einführung des harmonisierten Haushalts die Auswirkungen der im Jahr 2014 mit der Regierung vereinbarten Neuordnung der Finanzbeziehungen. Der Entwurf des regionalen Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz betrifft Bestimmungen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wirtschafts- und Finanzdokuments der Region auf den Haushalt auswirken, Bestimmungen zur Erreichung der Ziele in Sachen Rationalisierung der Ausgaben, Gerechtigkeit und Entwicklung, die die wirtschaftliche Maßnahme und den Haushalt der Region charakterisieren, und die Anpassung der regionalen Bestimmungen an die aus den staatlichen und EU-Rechtsvorschriften erwachsenden Auflagen.

Von: luk