Wegen geografischer Diskriminierung bei Zahlungsdiensten

Wind und Vodafone müssen je 800.000 Euro Strafe zahlen

Freitag, 26. April 2019 | 15:16 Uhr

Bozen – Die Telefongesellschaften Wind und Vodafone ermöglichen keine Abbuchung der Rechnungen von ausländischen Konten. Die Wettbewerbsbehörde verhängt daher eine Strafe von je 800.000 Euro wegen der geografischen Diskriminierung bei Zahlungsdiensten.

Noch im März letzten Jahres hatten die Verbraucherzentrale Südtirol und das Europäische Verbraucherzentrum Bozen bei der Wettbewerbsbehörde Meldung erstattet, da sich die Telefongesellschaften weigerten, die Zahlung der Rechnungen mittels direkter Abbuchung von ausländischen Konten zu akzeptieren. Wer die Rechnung über eine automatische Abbuchung zahlen wollte, konnte dies nur tun, wenn das Konto einen IBAN beginnend mit IT für Italien aufwies.

Konkret hatte sich über das Europäische Verbraucherzentrum in Belgien ein Verbraucher mit diesem Problem an die Verbraucherzentrale Südtirol gewandt – eine direkte Intervention bei der Telefongesellschaft blieb erfolglos.

Da das Reglement für die Zahlungsdienste eine europaweite Vereinheitlichung der Dienste vorsieht, welche in einen Binnenmarkt der Zahlungsdienste münden soll, stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass solche Vorgangsweisen eben dies verhindern könnten. Der Artikel 9 des Reglements besage insbesondere, dass beim Empfang von Zahlungen nicht nach dem Herkunftsland des Kontos gefragt wird, sofern es eine Zahlung im Rahmen des Reglements ist, eben um die sogenannte „iban discrimination“ zu vermeiden. Die Vorgangsweise der Gesellschaften Wind und Vodafone, so die Antitrust weiter, verletze besagten Artikel 9, da sie es Kundinnen und Kunden mit ausländischem IBAN nicht erlauben, die Rechnungen auf ihr Bankkonto anlasten zu lassen.

Die Gesellschaften müssen nun dieses Prozedere abändern, und wurden jeweils zur Zahlung einer Verwaltungsstrafe von 800.000 Euro verurteilt.

„Um sich in Europa in jedem Sinne frei bewegen zu können, sind grenzüberschreitende Zahlungsdienste unverzichtbar. Die Dienstleister und Anbieter müssen diese auch akzeptieren, ansonsten bleibt der ‘Binnenmarkt der Zahlungsdienste’ eine leere Floskel. Wir begrüßen diesen Eingriff der Marktregulierungsbehörde, und hoffen, dass er für alle Signalwirkung zeigen wird“, meinen Südtirols Verbraucherschützer.

Von: bba

Bezirk: Bozen