Von: luk
Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt es, dass die Aufstiegsanlagenbetreiber und Beherbergungsbetriebe nun wissen, welche Regeln sie während der bevorstehenden Wintersaison zu beachten haben. „Damit erhalten all jene Unternehmen und Personen, welche in den Skigebieten eine Rolle spielen, Sicherheit und können in die Vorbereitungen und in die Kommunikation gehen“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Speziell für die Aufstiegsanlagenbetreiber und die Unterkunftsbetriebe ist diese Klarstellung wichtig, weil die Gäste bereits ihren Winterurlaub buchen und dabei wissen wollen, unter welchen Bedingungen Winterurlaub in Südtirol möglich ist.
Gemäß dem in Rom genehmigten Sicherheitskonzept müssen Wintersportler den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind, bzw. einen negativen Corona-Test vorweisen. Zudem wurde die Beförderungskapazität in den Gondeln reduziert. „Alles, was dazu beiträgt, dass die Wintersaison plangemäß starten kann, ist nur zu unterstützen. Als unmittelbares Grenzgebiet wäre es aber sinnvoll, wenn unsere Sicherheitskonzepte etwa jenen unserer Wettbewerber in Österreich und der Schweiz entsprechen würden“, meint Pinzger abschließend in der Presseaussendung.