Richtlinien für Wettbewerb genehmigt

Wirtschaftsförderung für Kleinunternehmen mit April startklar 

Dienstag, 28. März 2017 | 16:09 Uhr

Bozen – Die Landesregierung genehmigt Richtlinien für den Wettbewerb, über den Kleinunternehmen um Zuschüsse für betriebliche Investitionen ansuchen können.

Die dritte Schiene der Wirtschaftsförderung des Landes im Umfang von sechs Millionen Euro steht abrufbereit. Heute hat die Landesregierung die entsprechenden Richtlinien für den Wettbewerb genehmigt. Darin sind auch die von den Vertretern der Wirtschaft gewünschten Änderungen in den Bestimmungen berücksichtigt. Anfang April können Südtirols Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern ihre Anträge stellen. „Hiermit ist die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung komplett. Diese dritte Schiene funktioniert selektiv und nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip, wie es in der Vergangenheit der Fall war“, erklärt Landeshauptmann und Wirtschaftslandesrat Arno Kompatscher. Damit käme auch erstmals die stärker differenzierende Astat-Studie zur Ermittlung der strukturell benachteiligten Gebiete zum Einsatz. „Wir fahren darüber hinaus  mit unserer Politik der Steuerentlastung als bevorzugte Art der Förderung fort.“

Der Wettbewerb sieht eine Bezuschussung im Ausmaß von 20 Prozent für Investitionen in bewegliche Güter, beispielsweise in Maschinen, Anlagen, Einrichtung oder den Fuhrpark, aber auch in Hard- und Basissoftware. Nicht gefördert werden Ersatzinvestitionen.

Die neue Förderung kommt ausschließlich den kleinen und Kleinstunternehmen in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen zugute. Gefördert werden Investitionen die im Jahr 2017 getätigt werden. Der Rahmen der Investitionen ist auf mindestens 20.000 und höchstens 500.000 Euro begrenzt. Daraus resultiert ein maximaler Förderhöchstbeitrag von 100.000 Euro.

Rangordnung nach Punkten

Damit möglichst wenig Bürokratie entsteht und dennoch eine sinnvolle Selektion der Ansuchen möglich ist, erhalten die Investitionsprojekte nach ganz klar definierten Kriterien Punkte. Punkte erhalten Antragsstellende beispielsweise, wenn sich ihr Betrieb in „Fördergebieten mit Vorrang“ befindet. Diese Gebiete wurde auf Basis der Grundlagenstudie des Astat-Studie zur Ermittlung von strukturell benachteiligten Gebieten in Südtirol festgelegt und sind im Anhang des Beschlusses angeführt.

Ein weiteres Kriterium ist die Nutzung von bestehender Baukubatur für die Investition. Die Möglichkeit, mit der Investition weiter zu wachsen, beispielsweise infolge einer Kooperation oder der stärkeren Internationalisierung, ergibt ebenso Pluspunkte. Dasselbe gilt für die Qualifizierung des Betriebs, beispielweise weil der Betrieb ISO-zertifiziert ist oder Lehrlinge beschäftigt, oder der Inhaber oder seine Mitarbeiter über besondere berufliche oder akademische Qualifikationen verfügen. Pluspunkte gibt es ebenso für das Zertifikat „Familie & Beruf“ oder weil die Antragstellerin als Frauenunternehmen gilt. Die Details zur Punktevergabe sind in den Bestimmungen des Wettbewerbs nachzulesen.

Mit der Punktevergabe erstellt die Landesabteilung Wirtschaft zwei Ranglisten – eine für Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern, eine zweite für Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern. “Wir wollen damit erreichen, dass Kleinstbetriebe einen klaren Anreiz erhalten, zu investieren, und auch eine höhere Chance erhalten, zum Zug zu kommen“, erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Jedem der beiden Wettbewerbe stehen drei Millionen Euro Zuschüsse zur Verfügung. „Damit werden insgesamt 30 Millionen Euro Investitionen angeschoben“, sagt der Landeshauptmann.

Sollten bei einer Rangliste nicht die gesamten Mittel aufgebraucht werden, können diese auf die andere Rangliste verschoben werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die eingeplanten Mittel zur Gänze von der Wirtschaft abgeholt werden. Daher ist auch keine Mindestpunktezahl vorgesehen. Berücksichtigt wurde auch die Anregung der Wirtschaft, dass bei Punktgleichstand von Förderungsbewerbern, jener mit der höheren Investition der Vorrang eingeräumt wird.

Die Rangordnung wird bis 30. September erstellt und die Gewährungsdekrete für die Beiträge erfolgen noch heuer. „Der Wettbewerb im kommenden Jahr wird hingegen bereits im Jänner 2018 starten. Damit können die Betriebe noch besser planen”, kündigte der Landeshauptmann an. Kompatscher hat den Wirtschaftsverbänden in Aussicht gestellt, dass man gemeinsam nach Abschluss des ersten Wettbewerbs diesen einer genauen Analyse unterzieht und gemeinsam eventuelle Anpassungen bespricht.

Die vollständigen Bestimmungen für den Wettbewerb werden voraussichtlich am 4. April im Amtsblatt der Region veröffentlicht und dann ebenso auf der Webseite der Landesabteilung für Wirtschaft ersichtlich sein.

Von: mk

Bezirk: Bozen