Frist bis 31. Oktober 2018

WOBI: Gesuche um Zuweisung einer Wohnung ab 1. September

Freitag, 31. August 2018 | 11:25 Uhr

Bozen – Das Institut für den Sozialen Wohnbau des Landes Südtirol gibt bekannt, dass die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung ab 1. September bis 31. Oktober 2018 eingereicht werden können.
Das Formular ist bei den jeweiligen Ämtern des Wohnbauinstitutes und bei den Gemeinden erhältlich oder kann von der Internetseite www.wobi.bz.it (unter Dienste – Wohnungsgesuche) heruntergeladen werden.
Das Gesuch kann, innerhalb 31.10.2018, entweder direkt in den Büros des Wohnbauinstitutes oder auch bei den Gemeinden abgegeben werden (in Bozen nur beim Wohnbauinstitut in der Mailandstr. Nr. 2).

Öffnungszeiten der Ämter des Wohnbauinstitutes:

Bozen/Meran/Brixen: Mo-Di-Mi-Fr von 9.00 bis 12.00 Uhr
Do von 8.30 bis 13.00 und 14.15 bis 17.00 Uhr

Bruneck: Di von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Do von 9.00 bis 12.00 Uhr

Schlanders: Di von 9.00 bis 12.00 Uhr

Von: bba

Bezirk: Bozen