Von: luk
Bozen – Um den Zugang zur Wohnbauförderung, die Gesuchsstellung und die Beratung ging es kürzlich bei einem Treffen der Südtiroler Mitglieder der gesamtstaatlichen Vereinigung der Immobilienmakler FIAIP (Federazione italiana agenti immobiliari professionisti) mit Führungskräften der Landesabteilung Wohnbau.
Die Vertreter der Landeswohnbauabteilung gaben dabei Einblick in die Tätigkeit der Abteilung, erläuterten die verschiedenen Wohnbaufördermaßnahmen ebenso wie die Zugangsvoraussetzungen zu den Wohnbaudarlehen und den Schenkungsbeiträgen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung im Detail. Dabei gingen sie auf die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung ein, die seit 2017 auch im geförderten Wohnbau Anwendung findet. Auch die Bezuschussung von Instandsetzungsmaßnahmen und Sanierungen durch die öffentliche Hand war Thema des Gesprächs.
Wie groß das Interesse und die Nachfrage an der Wohnbauförderung sind, belegten sie mit Zahlen: So werden jährlich 2800 bis 3000 Ansuchen bearbeitet und dafür 90 bis hundert Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Jeder Gesuchstellung gehen im Schnitt fünf bis sechs Beratungsgespräche voraus. Dies, so wurde bei dem Gespräch betont, belege die Wichtigkeit der Beratungstätigkeit. Und in diesem Bereich will sich die FIAIP auch mit Fachpersonal verstärkt einbringen, wie der Vorsitzende Carlo Perseghin betonte.
Dem Austausch zwischen den Landesdiensten, den im jeweiligen Bereich tätigen Vereinigungen und dem freien Markt misst der für den Wohnbau zuständige Landesrat Christian Tommasini große Bedeutung bei: “Die öffentliche Verwaltung hat nicht nur die Aufgabe, Ermächtigungen auszustellen und Kontrollen durchzuführen, sie muss auch zuzuhören, in den Dialog treten und beraten. Dadurch kann sie die Dienste für den Bürger bedarfsgerecht ausrichten.”