Von: bba
Bozen – In zweieinhalb Monaten wird der bisherige Zivilschutzbrowser abgeschaltet; die Agentur für Bevölkerungsschutz organisiert weiterhin Schulungen zur Anwendung des neuen.
Der Zivilschutzbrowser steht allen Landesbediensteten zur Verfügung, die im Bereich Gefahren- und Risikomanagement arbeiten, sowie den Berufsfeuerwehrleuten und den Mitgliedern der Freiwilligen-Organisationen im Zivilschutz. 2011 als Web-Plattform eingerichtet, wurde er vor etwa zwei Jahren technologisch überarbeitet und basiert nun auf der Web-Gis-Applikation MAPS, die von der Südtiroler Informatik AG entwickelt wurde. Diese Version ist benutzerfreundlicher, schneller und einfacher zu bedienen. Ende Oktober wird der überholte, auf der Technologie des Geobrowsers basierte Zivilschutzbrowser abgeschaltet.
Bisher Schulungen mit über 300 Teilnehmenden
Im vergangenen und im laufenden Jahr haben Martina Inderst und Susanne Rizzolli vom Landeswarnzentrum in der Agentur für Bevölkerungsschutz in mehreren Kursen pro Jahr jeweils etwa 160 Berufsfeuerwehrmänner und Mitglieder der Freiwilligen-Organisationen und damit mehr als 300 Personen über den neuen Zivilschutzbrowser instruiert.
Anmeldungen zu weiteren Schulungen
Um weitere Schulungen können anfragen: Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Bergrettungsdienste (Bergrettungsdienst im Alpenverein Südtirol und Südtiroler Berg- und Höhlenrettung des CAI/CNSAS), der Rettungsdienste (Weißes Kreuz und Croce Rossa Italiana) und der Wasserrettung Südtirol. Anfragen können sie an zs-browser@provinz.bz.it richten.
Zur Überwachung und bei Einsätzen
Verwendet wird der Zivilschutzbrowser für Monitoring-Zwecke und den Einsatzfall. Erfasst sind nicht nur die relevanten Naturgefahren in Form von früheren Ereignissen oder durch die Gefahrenzonenpläne Südtirols, sondern auch sensible Infrastrukturen wie Störfallbetriebe, von denen potentiell Gefahr ausgehen könnte.
Zum Schutz der Bevölkerung
Im Gefahren- und Risikomanagement hat der Schutz der Menschen Vorrang. Deshalb bietet der Zivilschutzbrowser Angaben zu Zahlen der Anwohner, Beschäftigten oder Schüler in Form von Adresspunkten mit Angabe der Personen, die dort wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen, aber auch zu Tourismusbetrieben mit deren Bettenkontingent oder Sportstätten mit potentiell großen Menschenansammlungen. Im Einsatzfall müssen für Betroffene auch Notunterkünfte bereitgestellt werden, daher sind auch Turnhallen oder Notfallflächen für den Aufbau von Zeltstätten wie Fußball- oder Tennisplätze einsehbar.