Von: bba
Bozen – Innerhalb Dezember besteht noch die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge an den Zusatzrentenfonds zu überweisen und somit den gesamten Steuervorteil zu nutzen.
Alle innerhalb des Jahres für sich oder für die zulasten lebenden Familienmitglieder eingezahlten Beiträge bis zu 5.165 Euro können nächstes Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für die jungen Arbeitnehmer gibt es noch mehr Vorteile. Auch in Bezug auf die Produktionsprämien winken Steuervorteile. „Die Zusatzrente ist das ideale Mittel, um die eigene Zukunft oder die ihrer Lieben abzusichern und dabei noch Steuern zu sparen“, betont Präsidentin der Pensplan Centrum, Laura Costa
Abzugsfähigkeit bis zu 5.165 Euro jährlich
Beträge, die in Zusatzrentenformen eingezahlt werden (geschlossene und offene Zusatzrentenfonds, individuelle Rentenpläne), können bis zu 5.165 Euro jährlich von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag beinhaltet auch Beiträge zulasten des Arbeitgebers, jedoch nicht die eingezahlte Abfertigung.
Ebenso können die Beiträge zugunsten steuerlich zulasten lebender Familienangehöriger abgezogen werden. Je höher also die Beitragszahlung und der aufs Einkommen angewandte Steuersatz sind, desto größer ist der entsprechende Steuervorteil.
Die Steuerersparnis entspricht nämlich dem höchsten Steuersatz, der auf das Einkommen angewandt wird. Zahlt jemand, dessen Einkommen mit maximal 23 Pozent besteuert wird, beispielsweise 1.000 Euro für seine Zusatzrente ein, beträgt die effektive Ausgabe 770 Euro, da in diesem Fall 230 Euro an Steuern gespart wurden. Wer für sein Einkommen 43 Prozent Einkommenssteuer zahlt und beispielweise 4.000 Euro einzahlt, spart sich so 1.720 Euro an Steuern.
Neu ist, dass seit heuer auch die öffentlich Bediensteten Beiträge bis 5.165 Euro vom Einkommen abziehen können.
Mehr Vorteile für junge Arbeitnehmer
Junge Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2007 eingestellt wurden, genießen noch mehr Vorteile. Wer in den ersten fünf Arbeitsjahren nicht die gesamte Abzugsfähigkeit von 5.165 Euro genutzt hat, kann in den darauffolgenden 20 Jahren auf den Restbetrag zurückgreifen und somit die Abzugsfähigkeit auf jährliche 7.746 Euro erhöhen.
Vorteile bei den Auszahlungen bei der Pensionierung
Die Zusatzrente wird mit 15 Prozent besteuert. War man länger als 15 Jahre im Zusatzrentenfonds eingeschrieben, verringert sich dieser Steuersatz für jedes zusätzliche Jahr um 0,30 Prozent auf maximal neun Pozent.
Produktionsprämien steuerfrei einzahlen
Sonderbestimmungen gibt es übrigens auch bei den Produktionsprämien: Diese können ohne die genannte Beschränkung von 5.165 Euro steuerfrei in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden und unterliegen auch bei einer späteren Auszahlung keiner Besteuerung.
Zahlen Sie noch innerhalb dieses Jahres ein
Alle Beiträge, die innerhalb 31. Dezember eingezahlt werden, können in der Steuererklärung des darauffolgenden Jahres aufgeführt werden. Diejenigen, die bereits in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, können einfach den gewünschten Betrag einzahlen. Wer noch nicht Mitglied ist, kann sich an einen der 120 Pensplan Infopoints in der Nähe wenden und sich professionell, neutral und kostenlos beraten lassen.