Von: luk
Bozen – Ab 15. Jänner nehmen die neuen Prüfungskommissionen der Zweisprachigkeitsprüfungen ihre Tätigkeit auf. 60 neue Prüferinnen und Prüfer sind vom Regierungskommissariat für 2024-2028 ernannt worden.
Für die Abnahme der Zweisprachigkeitsprüfung im Zeitraum 2024 bis 2028 sind wichtige Voraussetzungen geschaffen: 60 neue Prüferinnen und Prüfer sind mit Dekret des Regierungskommissärs (Nr. 49311 vom 14. Dezember 2023) ernannt worden. Das Dekret bezüglich der Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache und die Festlegung der Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der beiden Sprachen, Italienisch und Deutsch ist im Amtsblatt vom 20. Dezember 2023 veröffentlicht (Bollettino Ufficiale del 20 dicembre 2023, n. 51 – Concorsi (regione.taa.it). Die neuen Prüfungskommissionen der Zweisprachigkeitsprüfungen nehmen ab 15. Jänner 2024 ihre Tätigkeit auf.
Die Neuernennung der Kommissionen beziehungsweise von Prüfenden war notwendig geworden, da mit Ende 2023 die Aufträge der derzeitigen Kommissare und Kommissarinnen für die Zweisprachigkeitsprüfungen auslaufen. Die Landesregierung hatte daher bereits im März grünes Licht für die Einleitung des Auswahlverfahrens zur Ernennung der Kommissionsmitglieder für den Fünfjahreszeitraum 2024-2028 und zur Unterzeichnung des notwendigen Einvernehmens mit dem Regierungskommissariat gegeben. Das Auswahlverfahren war dann im Mai eingeleitet worden.
Die neuen Kommissionen nehmen ihre Tätigkeit offiziell am Montag, den 15. Jänner 2024, auf: Von den 60 neuen Prüferinnen und Prüfer gehören 30 der italienischen Sprachgruppe und 30 der deutschen Sprachgruppe an oder sind dieser angegliedert. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wurden weitere 32 Personen als geeignet erklärt. Insgesamt hatten sich rund 100 Kandidatinnen und Kandidaten am Verfahren beteiligt und einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung gestellt. Dabei wurden sie auf ihre Sprachkenntnisse, Bewertungskompetenzen, Kenntnisse des “Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen” und ihre “Soft Skills” geprüft. Wie die Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen mitteilt, finden in diesem Zusammenhang zwischen dem 1. und 15. Jänner 2024 keine Prüfungen statt.