Drogen nicht zum Verkauf bestimmt

109 Gramm Haschisch in der Wohnung: Freispruch für 54-Jährigen

Samstag, 03. November 2018 | 09:14 Uhr

Bozen – Fünf Gramm Haschisch werden in Italien als Menge für den Eigengebrauch eingestuft. Wird die Menge überschritten, sieht das Gesetz in der Regel weit strengere Strafen vor, weil der Verdacht auf Drogenhandel besteht. Ein 54-jähriger Südtiroler, der 109 Gramm daheim hatte, wurde am Bozner Landesgericht jedoch freigesprochen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Ein Grund dafür war nicht zuletzt auch die Tatsache, dass seine „verdächtige“ Präzisionswaage einem völlig harmlosen Zweck diente. Der 54-Jährige sei passionierter Hobby-Bogenschütze und bastle sich seine Pfeile selbst, erklären der niedergelassene Rechtsanwalt Abogado Sebastian Ochsenreiter und Rechtsanwalt Ehrenfried Falk, die die Verteidigung übernommen hatten. Um einen gut fliegenden Pfeil zu erhalten, sei es unumgänglich, das genaue Gewicht der Pfeilspitzen und -schafte zu kennen.

Die Anwälte unterstrichen außerdem, dass der 54-Jährige einer geregelten Arbeit nachgehe und es deshalb nicht nötig habe, Drogen zu verkaufen.

Mehr über den Fall lest ihr in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts Dolomiten!

 

Von: mk

Bezirk: Bozen