Punkteverlust kann sich auf Versicherungsprämie auswirken

129 Südtiroler haben keine Führerscheinpunkte mehr

Donnerstag, 19. Oktober 2017 | 13:58 Uhr
Update

Bozen – Am 1. Juli 2003 wurde in Italien eine tiefgreifende Neuerung im Straßenverkehrskodex eingeführt: die Führerscheinpunkte.

Mit 20 Punkten wurde gestartet. Wer sich an die Regeln hält und oder nie bei Verkehrssünden erwischt wurde, erhält jedes zweite Jahr Bonuspunkte, bis die Obergrenze von 30 erreicht ist.

Laut einer Analyse des Portals Facile.it unter Berufung auf Daten des Verkehrsministeriums sind in Italien derzeit 20.000 Führerscheine mit null Punkten verzeichnet.

In der Region Trentino-Südtirol haben 304 Autofahrer null Punkte (Stand Mai 2017). Davon befinden sich 129 in Südtirol und 175 im Trentino.

Auf gesamtstaatlicher Ebene haben laut der Studie von facile.it 0,053 Prozent der Autofahrer ihr Punkteguthaben aufgebraucht.

Südtirol und das Trentino kommen auf 0,044 Prozent und liegen damit unter dem Schnitt. Am meisten Null-Punkte-Führerscheine sind in Friaul-Julisch-Venetien (0,07 Prozent), Kalabrien (0,067 Prozent), Kampanien (0,065 Prozent) und der Lombardei sowie dem Piemont (je 0,062 Prozent) zu finden.

Am vorbildlichsten sind die Autofahrer scheinbar in der Basilicata unterwegs. Nur 0,026 Prozent der Führerscheine weisen hier null Punkte auf. Es folgen das Aostatal (0,031 Prozent) und Umbrien (0,031 Prozent).

Was das Geschlechterverhältnis angeht, lassen sich ebenfalls Unterschiede ausmachen. Frauen sind demnach viel seltener von Punkteabzügen betroffen. Nur 0,010 Prozent haben null Punkte im Führerschein. Bei den Männern sind es 0,083 Prozent.

Zudem konnten 57,8 Prozent der Frauen das Punktemaximum von 30 erreichen. Bei den männlichen Autofahrern liegt dieser Wert nur bei knapp 48 Prozent.

Punkteverlust kann sich auf Versicherungsprämie auswirken – auch in Südtirol der Fall

Punkteverluste können sich auch in der Versicherungsprämie des Autos niederschlagen. Einige Versicherungen schlagen laut facile.it rund zehn Prozent auf, wenn der Versicherungsnehmer weniger als 20 Punkte vorweisen kann oder ihm in den vergangenen fünf Jahren einmal der Führerschein entzogen wurde.

Das ist auch bei manchen Gesellschaften in Südtirol so der Fall, erklärt Versicherungsberater Dr. Lukas Widmann von der Südtiroler Versicherungsagentur. “Die in Südtirol tätigen Gesellschaften können aber noch nicht einsehen, ob der Autofahrer einen Punkteabzug erlitten hat.” Der Kunde werde aber bei Vertragsabschluss danach gefragt. “Stellt sich bei einem Unfall – also im Ernstfall – heraus, dass er eine Falschangabe getätigt hat, kann die Versicherungsgesellschaft unter Umständen auf den Schadenverursacher das Regressrecht ausüben.”

Von: luk

Bezirk: Bozen