Das Landesgericht Wels

15 Jahre Haft nach Messerangriff auf Ehefrau

Donnerstag, 04. April 2024 | 16:44 Uhr

Weil er Ende Oktober 2023 in Laakirchen (Bezirk Gmunden) seine Ehefrau mit einem Küchenmesser schwer verletzt haben soll, ist ein 66-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Geschworenengericht in Wels bekannte sich der Angeklagte der absichtlichen Körperverletzung schuldig, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Dass der Ehemann seine Frau tatsächlich töten wollte oder ihren Tod in Kauf genommen hätte, soll er nach der Tat aber mehrfach gesagt haben. Sowohl in der Einvernahme scheine laut Anklage eine Aussage dazu auf, als auch nach dem Eintreffen der Nachbarin als Erste am Tatort laut Aussage des Opfers selbst. In der Videoaufzeichnung ihrer Aussage sprach die Frau auch von nachwirkenden Beschwerden der Tat vor allem psychischer Art.

Die Ehe war nach den Aussagen beider recht harmonisch verlaufen. Größere Streitigkeiten gab es nicht, nur in letzter Zeit will die Ehefrau eine Änderung des Verhaltens des 66-Jährigen nach dem Tod von dessen Vater bemerkt haben. Von Trennung oder Scheidung sei nie die Rede gewesen.

Die Gutachten bestätigten keinerlei Beeinträchtigungen während der Tat, weder aus psychiatrischer Sicht noch aufgrund von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Der Angeklagte sei voll orientiert gewesen. Auffällig sei, dass er Gefühle kaum verbalisieren könne.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die polizeiliche Einvernahme nach der Tat sowie die Gutachten zur Stichverletzung. Der Beschuldigte hingegen betonte in der Einvernahme, dass er den Tod der Frau nicht in Kauf genommen hätte. Er sprach vor Gericht von einem “Blackout”, da die Frau ihn aus der Wohnung verwiesen habe. Ob denn dies für ihn ein allgemein nachvollziehbarer Grund für eine solche Reaktion sei, wollte die Richterin wissen. “Ja, würde ich sagen”, antwortete der Angeklagte.

Der Tat war ein Disput des Mannes mit seinem Schwiegervater vorausgegangen. “Eine Lappalie”, wie die Staatsanwältin es nannte. Seine Ehefrau hatte ihn beim Frühstück am nächsten Morgen aufgefordert den Konflikt zu bereinigen. Er rief dann mehrmals beim Schwiegervater an, erreichte ihn aber nicht und hinfahren wollte er nicht mehr, wie er angab. Die Frau wollte schließlich, dass er zu Mittag die Wohnung verlässt.

Daraufhin habe der 66-Jährige im Bad laut seinen Aussagen in Suizid-Absicht eine Vielzahl an Tabletten geschluckt und dies seiner Frau gesagt. Sie meinte, er solle sie nicht erpressen. Daraufhin habe er ein Küchenmesser geholt und mehrfach auf sie eingestochen, so die Anklage, dann ließ er ab. Der Ehefrau gelang es, ihren Bruder anzurufen, der dann die Rettung alarmierte.

(S E R V I C E – In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at, sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/, beim Polizei-Notruf: 133, sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum – Frauennotruf OÖ unter 0732/602200

Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

Von: apa

Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Hinterlasse den ersten Kommentar!


wpDiscuz