Von: apa
Ein 50-jähriger Mann, der am frühen Morgen des 11. Oktober 2025 in einer Wohnhausanlage in Wien-Donaustadt seinen Nachbarn erschossen hatte, ist am Montag am Landesgericht wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Die Verteidigung hatte mit einer Art Schussunfall argumentiert und auf grob fahrlässige Tötung plädiert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 50-Jährige erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Schützen mildernd gewertet. Erschwerend war die Tatbegehung mit einer Schusswaffe.
Der Angeklagte hatte versichert, nicht absichtlich auf den 33-jährigen Iraner geschossen zu haben. “Das war eine Riesenkatastrophe”, sagte er. Für die Staatsanwältin bestand dagegen kein Zweifel, dass der Angeklagte das Opfer vorsätzlich erschossen hatte. “Er hat sich verhalten wie im Wilden Westen. Er hat sofort zur Waffe gegriffen und abgedrückt”, sagte sie in ihrem Schlussvortrag. Der 50-Jährige habe sich geärgert, weil der Nachbar nach 3.00 Uhr gegen seine Wohnungstür klopfte, um sich vermutlich über die laute Techno-Musik zu beschweren, mit der der 50-Jährige aus seinem Wohnzimmer das gesamte Wohnhaus beschallte. Der Schütze habe sich das “nicht gefallen lassen” wollen, meinte die Staatsanwältin.
Verteidigerin plädierte auf grob fahrlässige Tötung
Der tödliche Schuss sei “mehr oder weniger ein Unfall” gewesen, hielt der Österreicher entgegen. Verteidigerin Astrid Wagner plädierte auf grob fahrlässige Tötung: “Das ist ganz, ganz blöd gelaufen.” Ein Mord liege keinesfalls vor, ihr Mandant habe zur Waffe gegriffen, weil er aufgrund von im Übermaß genossenem Alkohol und Valium enthemmt gewesen sei.
Der Nachbar habe gegen seine Tür getreten, als er gerade von einem Tankstellenbesuch nach Hause gekommen sei, hatte der Angeklagte in seiner Beschuldigteneinvernahme berichtet. Es sei zu einer Rauferei gekommen. Der Angeklagte schlug dem Opfer während dieser Auseinandersetzung so hart ins Gesicht, dass sein Nasenbein zertrümmert wurde, und würgte ihn, sodass das linke Zungenbeinhorn und der rechte obere Schildknorpelhorn des Opfers brachen, legte Gerichtsmediziner Christoph Reisinger bei der Erstattung seines Gutachtens dar.
Angeklagter: “Ich wollt ihm nur Angst machen”
Daraufhin soll der Angeklagte sich kurz in seine Wohnung zurückgezogen haben. Der 33-jährige Nachbar habe aber weiter gegen die Tür getreten und gerufen, dass er ihn – den Angeklagten – abstechen wolle, erzählte dieser. Durch den Türspion will der 50-Jährige einen vermeintlichen messerähnlichen Gegenstand gesehen haben. Er habe “etwas blitzen gesehen”, darauf seinen Revolver geholt, die Tür aufgemacht und gerufen: “Hör jetzt auf mit dem Scheiß, sonst rufe ich die Polizei!”
Der Nachbar habe überraschend so stark gegen sein Knie getreten, dass sich durch den Schmerz “dieser blöde Schuss” gelöst habe, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der ehemalige Sportschütze behauptete, davon ausgegangen zu sein, dass leere Patronen in den ersten drei Trommelkammern gewesen wären. “Ich wollte ihm nur Angst machen”, sagte er. Der 33-Jährige, der 2015 aus dem Iran nach Österreich geflüchtet war und sich hier ein neues Leben aufgebaut hatte, verblutete durch den Oberkörperstreckschuss vor der Tür des Angeklagten. Daraufhin rief dieser die Polizei.
Staatsanwältin ging von rassistischem Motiv aus
Die Staatsanwältin ging demgegenüber von einem Tötungsvorsatz aus und unterstellte dem Angeklagten fremdenfeindliche bzw. rassistische Beweggründe. Laut Notrufprotokoll sagte er zu den Beamten, sein Nachbar sei ein “Scheißausländer”, der Drogen verkaufe und “das gehöre ihm eh.”
Die am Tatort tätigen Polizisten bekräftigten die seinerzeit offen zur Schau gestellte Fremdenfeindlichkeit des Mannes. Nachdem er zunächst die Beamten beleidigt hatte, weil sie ihm keinen Weißwein nachschenkten, ehe er festgenommen wurde, habe er sich über den Toten ausgelassen. “Er hat erzählt, dass er in einem Schützenverein war und dort gut abgeschnitten hat. Dann hat er gesagt, er habe die Iraker-Sau niedergeblasen”, gab ein Polizist als Zeuge an. Auch an die Aussage “Hob i eahm jetzt wirklich umbracht?” konnte er sich erinnern.
NS-Devotionalien sichergestellt
Eine Polizistin berichtete, der Angeklagte habe mehrfach “Sieg heil!” und “Heil Hitler!” gerufen: “Ich hab’ ihm gesagt, dass das zur Anzeige gebracht wird. Das war ihm egal.” Sie hörte auch, wie der 50-Jährige rief, der Getötete habe es “verdient”. Er habe diesen als “iranische Sau” bezeichnet (der 33-Jährige stammte aus dem Iran und nicht aus dem Irak, Anm.). “Ist er eigentlich tot?”, habe der Angeklagte von ihr wissen wollen. Als sie das bestätigte, habe er das mit der Bemerkung “One shot, one kill” quittiert: “Das war so prägend für mich, dass ich es mir gemerkt habe.”
Die Zeugin betonte darüber hinaus, sie habe beim Angeklagten “keine offensichtlichen Verletzungen” gesehen, was dafür sprach, dass vom Getöteten keine groben Tätlichkeiten ausgegangen sein dürften. Auch Freunde des Mannes erwähnten in Einvernahmen ausländerfeindliche Tendenzen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden beim Schützen zudem NS-Devotionalien sichergestellt.
Zeugin über Opfer: “Ein toller Mensch”
Bereits im August 2025 hatte der Angeklagte die Fußmatte des späteren Opfers angezündet. Zudem hatte der Angeklagte regelmäßig bis spät in die Nacht laut Technomusik gehört, was dem Nachbarn übel aufgestoßen war. Auch andere Hausbewohner litten unter der regelmäßigen Beschallung. “Jeden Tag fast. Es war so laut. Die Gläser haben gewackelt”, berichtete eine 23-Jährige, die direkt unter dem Angeklagten gelebt hatte. Es sei oft “über Stunden gegangen”. In der Nacht, als der 33-Jährige starb, hatte sie um 3.15 Uhr mit ihrem Handy die über ihr laufende, basslastige Musik aufgenommen.
Am Balkon habe sie öfter “ausländerfeindliche Bemerkungen” des Angeklagten vernommen, gab die 23-Jährige weiter an. Der Getötete sei dagegen “ein toller Mensch” gewesen: “Sympathisch. Kann man gar nix sagen.”
Angeklagter war stark betrunken
Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann laut psychiatrischem Gutachten einen Blutalkoholwert von drei Promille und er stand unter Medikamenteneinfluss. Diese Kombination aus Alkohol und Medikamenten “führt zu Enthemmung und Angst wird reduziert”, erklärte der Sachverständige Peter Hofmann. Der Angeklagte sei allerdings aus medizinischer Sicht zurechnungsfähig gewesen, weil er durch seine Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit eine erhöhte Toleranz aufweise. Da der Mann bis dahin unbescholten gewesen sei, könne man dennoch davon ausgehen, “dass diese Substanzen einen relevanten Stellenwert hatten”.
Ein ballistisches Gutachten rekonstruierte den Tathergang unter anderem anhand von Schmauchspuren. Demnach muss der Schütze in der offenen Tür gestanden und aus einer maximalen Entfernung von 85 Zentimeter geschossen haben. Um den Abzug – auch aus Versehen – zu betätigen, brauche man ungefähr doppelt so viel Kraft, wie um eine Bierdose zu öffnen, veranschaulichte der Gutachter.
Der Prozess hatte am Morgen mit einer Überraschung begonnen: Der Angeklagte, der sich bisher mit Notwehr verantwortet hatte, hielt diese Version nicht mehr aufrecht. Zuvor hatte er geschildert, der Nachbar sei mit einem Messer auf ihn zugelaufen und er habe aus Notwehr geschossen. Diese Darstellung zog er jetzt zurück, er habe sich das Messer nur “eingebildet”, gab er vor dem Schwurgericht an. Weder im Stiegenhaus noch in der Wohnung des Opfers war ein Messer gefunden worden.
Angeklagter zeigte am Schluss ansatzweise Reue
Als Sportschütze hatte der Angeklagte Zugang zu Schusswaffen. Den Revolver, mit dem er den Nachbarn tötete, besaß er legal. Erst am Ende der Verhandlung zeigte der 50-Jährige Ansätze von Reue. “Ich möchte betonen, dass es mir leid tut. Ich wollte ihn nicht ermorden. Ich hatte kein Problem mit ihm”, sagte er.
Der Getötete war 2015 nach Österreich gekommen und hatte sich hier ein neues Leben aufgebaut. Er verdiente im Autohandel genug Geld, um seine Familie im Iran unterstützen zu können, wie ein Cousin am Rand der Verhandlung der APA berichtete. Die Familie hatte sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen und machte knapp 6.200 Euro für die Überführung des Leichnams in seine ursprüngliche Heimat und die Bestattungskosten geltend. Der 50-Jährige erkannte diese Forderung an. Die Angehörigen bekamen diesen Betrag auch vom Gericht zugesprochen.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen