Bozen/Eppan – Lukas Oberhauser, der am 9. März 2020 mit 37 Messerstichen Barbara Rauch in ihrem Weinlokal in Eppan getötet hat, erscheint am 26. Jänner erneut vor Gericht.
Die Verteidiger haben das Strafmaß von 26 Jahren Haft und einer dreijährigen Einweisung in eine Heilanstalt angefochten, das Oberhauser vom Schwurgericht in Bozen in der ersten Instanz auferlegt worden war.
Im Berufungsverfahren wollen die Anwälte erreichen, dass die drei Jahre nicht zusätzlich abgesessen werden müssen, sondern als Teil der Haftstrafe gelten.
Weil die Richter im Gegensatz zu den Gutachtern eine verminderte Zurechnungsfähigkeit anerkannt hatten, war Oberhauser einer lebenslangen Haftstrafe entgangen, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Die damals 28-Jährige hatte zuvor Anzeige wegen Stalkings erstattet. Obwohl sie verheiratet und erst kürzlich Mutter geworden war, hatte ihr Oberhauser in seiner Verblendung nachgestellt. Den Richtern in der ersten Instanz zufolge habe Barbara Rauch das Mitgefühl, das sie dem Täter gegenüber gezeigt hatte, möglicherweise mit ihrem Leben bezahlt.
Die Haftstrafe, die in der ersten Instanz verhängt wurde, ist dennoch hoch. Die Eltern des Angeklagten haben den Angehörigen von Barbara Rauch ein Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung gestellt. Oberhausers Anwälte könnten auch diese Schadenersatzsumme ins Feld führen, um eine Reduzierung der Haft zu erwirken.
Von: mk
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16 Kommentare auf "600.000 Euro Schmerzensgeld"
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bravo glei mearere leben zerstört! nit lei des der jungen Familie sondern a der eigenen, weil die Eltern kennen iaz ihr restliches leben worscheinlich blechen..
So sig holt…
Warum die Eltern? Der Typ ist erwachsen. Haften da noch die Eltern?
@waltraud scheinbar soll das lesen vor dem kommentieren vor so mancher Frage schützen… nur so als Tipp…
@Waltraud do steat nix dass die Eltern gmiaßt hobn – dess hobn Sie freiwillig getun – eben Mamme und Tatte
@Waltraud nein aber sie haben trotzdem Schmerzensgeld bezahlt, freiwillig wies aussieht… ob aus Mitleid für diese abscheuliche Tat ihrers sohnes, vielleicht auch um den eigen Ruf des Restaurants und das gewissen zu erleichtern… die Eltern zahlen das Geld bezahlt
@Goennenihrwichtigtuer “Die Eltern des Angeklagten haben den Angehörigen von Barbara Rauch ein Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung gestellt.” stimmt, deswegen nochmal speziell für dich allein, so als Tipp. Noch fragen?
@Waltraud..die Eltern haben das Geld zur Verfügung gestellt ! Wo hast Du etwas von Haftung und Müssen gelesen ?
Sollte besser weiterhin im Knast bleiben.
ich verstehe nicht wie man das Geld nehmen konnte,es bringt den geliebten Menschen auch nicht zurück
gogogirl, es bringt leider niemanden zurück aber vielleicht brauch man es auch mit einem kleinen Kind! Oder glaubst du für junge Witwen/ er wird umsonst gesammelt!
Konn sell sein dass die Eltern von an Volljährign zohln (mießatn)? glab i woll nit… zu hoffn war lei dass sella “Individuen” nie meahr frei kemmatn!
also mann konn zohln um a reduzierung der Haft zu erlangen (so verstea ihs hold vom artikl) – nor kannt man teoretisch frei gian, mann braucht lei sgewisse kleingeld – wahnsinn
Nun, da ist deine Phantasie mit dir durchgegangen. Das Gesetz gibt es nicht! Das steht übrigens auch nicht im Bericht!
ma wenn di eltern oder irgendwer an haufn zohlt – in den foll 600.000 – und nor
Oberhausers Anwälte könnten auch diese Schadenersatzsumme ins Feld führen, um eine Reduzierung der Haft zu erwirken. —- hoast bei mir “je mehr gezohlt wert, wianiger hoft”
Anstatt 3 Jahre der Haft zu erlassen, sollten noch 30 hinzugefügt werden.
Niemand haftet für eine/n Dritte/n !! Selbst das allerorten sichtbare Schild “Betreten verboten ! Eltern haften für ihre Kinder” ist FALSCH !! Eltern haften FÜR SICH, wenn ihnen eine Verletzung ihrers Aufsichtspflicht nachgewiesen wird