Von: mk
Bozen – Das Gutachten zu den China-Masken könnte platzen. Nachdem das Coronavirus die ganze Welt in eine Krise gestützt hatte, hat der Sanitätsbetrieb bekanntlich im März des vergangenen Jahres die Masken aus China erworben. Anshließend ist es wegen der Frage zu deren Tauglichkeit zu einem Verfahren gekommen. Ermittelt wird gegen den Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Forian Zerzer, und gegen Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl wegen mutmaßlicher Verletzung der Regelungen bei der Einfuhr von medizinischem Material.
Wie die Tageszeitung Alto Adige schreibt, hatte Richterin Carla Scheidle den Amtssachverständigen Giovanni Stella mit einem Gutachten im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens beauftragt. Dieser hat nun in den vergangenen Tagen auf Schwierigkeiten hingewiesen, die sich möglicherweise nicht überwinden lassen.
Bereits bei vergangenen Anhörungen hatten die Anwälte Paolo und Federico Fava, die die Verteidigung übernommen haben, darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung der ersten Gutachten ihre eigenen Berater nicht anwesend gewesen seien. Dies stelle eine Verletzung der Rechte ihrer Mandanten dar.
Die Richterin hat deshalb eine Wiederholung der Gutachten von qualifizierten Prüfinstituten angeordnet. Doch nun stellt sich heraus, dass sich geeignete Institute nur schwer finden lassen. Von fünf, die weltweit tätig sind, haben nur drei auf die Anfrage aus Bozen geantwortet.
Neben dem deutschen Prüfgesellschaft Dekra meldeten sich nur das französische Unternehmen Apave und Intertek aus Shanghai. Dekra erklärte sich bereit, Proben einer Analyse zu unterziehen, wies allerdings darauf hin, dass es sich bei ihrer angewandten Methode um eine deutsche handelt, die sich vom europäischen Standard unterscheidet.
Alle drei Anbieter haben bei ihrer Analyse bestimmte Einschränkungen definiert, die mit den Rechten der Verteidigung laut italienischer Rechtsordnung nicht im Einklang stehen. Die Situation bleibt deshalb kompliziert. Anwalt Federico Fava sieht darin den indirekten Beweis dafür, dass der Sanitätsbetrieb damals in gutem Glauben inmitten des allgemeinen Notzustandes gehandelt hat.
In der Zwischenzeit hat die Oberalp dem Sanitätsbetrieb eine Abmahnung zugestellt, um jene 29 Millionen Euro zurückzuerhalten, die die Firma dem Sanitätsbetrieb für den Erwerb der Masken damals vorgestreckt hatte.