Durchfahrt auch ohne Test

Antigentest-Pflicht für Meran, Riffian, Moos, St. Pankraz

Donnerstag, 18. Februar 2021 | 17:46 Uhr

Meran/Riffian/St. Pankraz/Moos – Ab Montag, den 22. Februar 2021 können die vier Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos i.P. nur mit einem negativen Antigentest, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, verlassen bzw. erreicht werden.

Dies besagt die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 8 vom 17.02.2021. Grund für diese Maßnahme, die für diese Gemeinden einstweilen bis zum 7. März gilt, ist das Auftreten der hochinfektiösen südafrikanischen Mutante. Zusätzlich muss, wie bereits im ganzen Land gültig, über eine Eigenerklärung die Notwendigkeit der Personenbewegung bestätigt werden.

Vom 22. Februar bis zum 7. März 2021 ist demnach jede Bewegung in das oder aus dem Gemeindegebiet in den Gemeinden Meran, Riffian, St. Pankraz und Moos untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet, und jedenfalls unter der Voraussetzung, dass ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt wird.

Aus diesem Grund werden in allen vier Gemeinden eigene Teststationen errichtet, welche kostenlose Tests für jene, die begründet die Gemeindegrenzen überschreiten müssen, anbieten. Der Zugang zu diesen zusätzlichen Teststationen erfolgt ohne Vormerkung. Diese Teststationen sind auch am Wochenende geöffnet.

Falls ein Testergebnis positiv ist, wird ein PCR-Test nachgereicht, der für die Sequenzierung (Bestimmung) des Virustyps nach Zams (A) geschickt wird.

Das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und die Militärangehörigen, die im Landesgebiet ihren Dienst leisten, sind von der Pflicht der Vorlegung des Tests befreit, ebenso Kinder bis zu sechs Jahren.

Die Durchfahrt durch die Gebiete der genannten Gemeinden ist ohne Test erlaubt, falls sie notwendig ist, um andere Gebiete zu erreichen, die nicht diesen Bewegungseinschränkungen unterliegen.

Die Tests können landesweit auch bei sehr vielen Hausärztinnen und -ärzten und Apotheken durchgeführt werden. Die Auflistung bzw. die Telefonnummern der teilnehmenden Hausärzte/Hausärztinnen und Apotheken sind auf der Homepage des Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it/de/covid-19.asp veröffentlicht.

Um die Tests kostenlos zu erhalten, muss eine Eigenerklärung ausgefüllt werden, welche die Notwendigkeit der Bewegung außerhalb der Gemeinde bestätigt. Diese steht unter http://www.provinz.bz.it/ sicherheit-zivilschutz/ zivilschutz/coronavirus- downloads-dokumente-zum- herunterladen.asp?publ_cate_ id=22328 als Download bereit.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass auch für Untersuchungen/Impfungen im Krankenhaus Meran, da Gemeindegebiet Meran, dieser Nachweis notwendig ist. Zudem wird absolut empfohlen, sich nur mit FFP2-Masken in die Gesundheitseinrichtungen zu begeben.

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ruft bei dieser Gelegenheit nochmals zur strikten Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln auf. Das eigene Haus sollte nur für unbedingt notwendige Bewegungen verlassen werden; auch sollten generell FFP2-Masken getragen werden, da diese Mund und Nase besonders schützen. Außerdem wird daran erinnert, dass der Großteil von Infektionen derzeit im familiären und privaten Umfeld erfolgt, weshalb auch diesbezüglich besondere Vorsicht geboten ist.

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Kritik der Süd-Tiroler Freiheit

Kritik kommt von der Süd-Tiroler Freiheit in Zusammenhang mit den Tests, die für die betroffenen Personen auch in allen Apotheken und bei allen Hausärzten des Landes kostenlos durchführbar sein sollen. Denn weder Bürger noch Apotheker seien genauer darüber informiert worden. „Die SVP-Chaos-Politik scheint kein Ende zu nehmen!“, so die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle.

Besonders schwierig erweise sich die Situation für Bürger, die aus Arbeitsgründen eine abgeriegelte Gemeinde betreten müssen. Atz Tammerle hat daher mehrere Apotheken im Burggrafenamt kontaktiert, um sich darüber zu informieren, was die betroffenen Personen vorweisen müssen, um sich kostenlos testen lassen zu können. „Die Apotheken konnten jedoch keine Auskunft geben, da sie selbst noch nicht über den genauen Ablauf informiert wurden. Zusätzlich wiesen die Apotheken darauf hin, dass die meisten Termine bis Montag bereits ausgebucht sind. Dies hat zur Folge, dass viele Bürger dazu gezwungen sind, in einen anderen Bezirk zu fahren, um den notwendigen Test durchführen zu können“, erklärt Atz Tammerle.

Auch bei der offiziellen Grünen Nummer des Landes hat die Abgeordnete laut eigenen Aussagen niemanden erreichen können, „da die Leitung offenbar derzeit komplett überlastet ist“.

Atz Tammerle fordert die Landesregierung auf, so schnell wie möglich Klarheit zu schaffen, damit die betroffenen Personen sowie Apotheker und Hausärzte Bescheid wissen. „Das Wochenende steht bevor, die Zeit drängt und keiner weiß genau, was zu tun ist. Die Landesregierung hat einmal mehr bewiesen, dass sie das Corona-Krisenmanagement nicht im Griff hat“, schreibt Atz Tammerle.

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt