Von: mk
Bozen – Barrierefreie Mobilität sollte für Betroffene vor allem eins sein: Frei von Hürden. Seit 2023 können Inhaber des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung deshalb ohne Voranmeldung und mit geringem bürokratischen Aufwand in verkehrsberuhigten Zonen (VBZ) in ganz Italien einfahren. Ermöglicht wird dies dank der sogenannten CUDE-Plattform: Eine nationale Online-Datenbank, für deren Nutzung sich sowohl der Bürger als auch die Wohnsitzgemeinde registrieren müssen. Doch viele Südtiroler Gemeinden sehen vor einer Registrierung ab und verwehren damit anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung eine wertvolle Unterstützung. Die Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) berichtet.
„Noch immer bestehen zahlreiche Barrieren, die den Alltag von Zivilinvaliden und Menschen mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigung erschweren. Diese Menschen sind es, die Tag für Tag mit sozialen, institutionellen oder architektonischen Hürden konfrontiert sind und damit zurechtkommen müssen“, berichtet Thomas Aichner, Präsident der Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol). „Umso wichtiger ist es, Maßnahmen einzuleiten und jede noch so kleine Erleichterung umzusetzen, damit Barrieren beseitigt werden und das Leben unserer Mitmenschen mit Behinderung verbessert wird. Aus diesem Grund haben wir kürzlich alle Südtiroler Gemeinden auf eine Maßnahme aufmerksam gemacht, welche die barrierefreie Mobilität von Menschen mit Behinderung seit 2023 erleichtert – theoretisch. Denn obwohl sich viele Gemeinden in die sogenannte CUDE-Plattform eingetragen haben, stießen wir bei einigen Gemeinden auf geschlossene Türen.“
Die CUDE-Plattform („Contrassegno unificato disabili europeo“) ist eine bestehende nationale Online-Datenbank, welche das Befahren in verkehrsberuhigten Zonen in ganz Italien erleichtert und deutlich entbürokratisiert: Demnach können Inhaber des europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung bis zu zwei Kfz-Kennzeichen in das CUDE-Verzeichnis eintragen und müssen daraufhin keine weitere Meldung bei der Stadtpolizei der Einfahrtsgemeinde abgeben. Zum Vergleich: Ohne CUDE-Registrierung müssen Betroffene das Einfahren in eine VBZ jedes Mal aufs Neue melden, unter anderem mittels online-Meldungen oder SPID. Hinzu kommt, dass das Prozedere für den Erhalt der Genehmigung zwischen den Gemeinden in ganz Italien variiert, wodurch es zur Erhöhung bürokratischer Barrieren und gleichzeitig zur Reduzierung der Mobilität dieser Menschen kommt.
„Aufgrund meiner starken Geheinschränkung habe ich seit einigen Jahren den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung“, erzählt der 53-jährige Lukas P. und Mitglied der ANMIC Südtirol. „Als ich um den Parkausweis angesucht habe, wurde ich über die Möglichkeit informiert, dass ich mein Autokennzeichen in das italienweite CUDE-Portal registrieren lassen kann, damit ich Fahrverbotszonen und verkehrsberuhigte Zonen – auch jene mit Videoüberwachung – ohne zusätzlichen Aufwand befahren kann. Besonders im Italien-Urlaub ist das eine tolle Sache. Früher musste ich rechtzeitig einplanen, welche Stadt ich wann besuche und habe den Kontakt mit der jeweiligen Stadtpolizei entsprechend rechtzeitig aufgenommen, damit es dann ja keine Probleme gibt. Einmal, im Italien-Urlaub, da konnte ich den Zuständigen nicht rechtzeitig erreichen“, erinnert sich der Brunecker. „Damit hat sich dann auch die Stadtbesichtigung erledigt. Jetzt muss ich nur prüfen, ob die Urlaubsgemeinde ebenso im CUDE-Verzeichnis aufscheint. Für mich, für den jeder zusätzliche Meter zur Herausforderung wird, ist das sehr wertvoll!“
Da eine Registrierung der Heimatgemeinde im CUDE-Register den Bürgern deutliche Vorteile bringt, hat die ANMIC Südtirol die Südtiroler Gemeinden über diese wichtige Maßnahme informiert und auf Nachfrage die nötigen Informationen zur Verfügung gestellt. Besonders wichtig ist dabei die Tatsache, dass anspruchsberechtige Bürger die CUDE-Plattform und ihre Vorteile nur dann nutzen können, wenn auch ihre Wohnsitzgemeinde im CUDE-Verzeichnis registriert ist. „Das Ansuchen zur CUDE-Registrierung muss über die eigene Wohnsitzgemeinde bzw. über die zuständige Ortspolizei gestellt werden,“ erklärt Thomas Aichner. „Wenn die eigene Gemeinde hingegen nicht eingetragen ist, hat die Person gar keine andere Möglichkeit – außer die Gemeinde hat einer übergemeindlichen bzw. überörtlichen Polizei oder einer Nachbargemeinde die Aufgabe übertragen, CUDE-Ansuchen durchzuführen.“
Die gute Nachricht: Von den 116 Südtiroler Gemeinden sind bereits viele der nationalen CUDE-Plattform beigetreten und scheinen daher im offiziellen Online-Verzeichnis des Verkehrsministeriums auf „Il portale dell’automobilista“ auf. „Doch auch wenn die eigene Wohnsitzgemeinde nicht in diesem Verzeichnis aufscheint, kann das Ansuchen möglich sein“, erklärt Thomas Aichner. „Beispielsweise können anspruchsberechtigte Bürger der Gemeinde Glurns oder Plaus um die CUDE-Registrierung ansuchen, auch wenn diese beiden Gemeinden nicht im offiziellen Verzeichnis aufscheinen bzw. nicht selbst über einen CUDE-Zugang verfügen. Hier verwaltet zum Beispiel die gemeindeübergreifende Ortspolizei Vinschgau die CUDE-Registrierungen“, erklärt Thomas Aichner weiter. Auch ohne eigene Ortspolizei ermöglichen einige Gemeinden diesen wertvollen Dienst, indem sie mittels einer Vereinbarung mit einer benachbarten Gemeinde zusammenarbeiten. „Anspruchsberechtigten raten wir deshalb, direkt bei ihrer Wohnsitzgemeinde nachzufragen, ob die Möglichkeit zur CUDE-Registrierung besteht“, ergänzt Thomas Aichner abschließend.
Aktuell ist es laut einer Erhebung der ANMIC Südtirol in 72 Südtiroler Gemeinden möglich, das Ansuchen um die CUDE-Registrierung zu stellen, während andere 8 Gemeinden aktuell daran arbeiten, die CUDE-Registrierung abzuschließen und zu ermöglichen (Stand 23. Februar 2026). Das Ansuchen kann von anspruchsberechtigten Bürgern, sprich Inhabern des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung oder Personen, bei welchen die Voraussetzungen um den Parkausweis bestehen, bei der Ortspolizei ihrer Wohnsitzgemeinde ausgefüllt und abgeben werden. Daraufhin erhält der Antragsteller einen Code, über welchen er in das nationale CUDE-Portal einsteigen und die registrierten Kfz-Kennzeichen verwalten kann. Auf diese Weise kann bei Einfahrt in eine VBZ einer italienischen Gemeinde, die ebenfalls dem CUDE beigetreten ist, überprüft werden, ob das Fahrzeug im Portal registriert ist und somit zur Einfahrt berechtigt ist.
Anders stellt sich die Situation in weiteren 36 Gemeinden Südtirols dar: Dort ist es anspruchsberechtigten Bürgern bislang nicht möglich, ein CUDE-Ansuchen zu stellen und von den damit verbundenen Vorteilen zu profitieren. „Einige Gemeinden haben uns mitgeteilt, dass sie kein Interesse an einer CUDE-Registrierung haben“, beanstandet Thomas Aichner. Als Begründung wird u.a. der erhöhte bürokratische und verwaltungstechnische Aufwand angeführt, weshalb eine Umsetzung vorerst ausbleibt. „Wir können die genannten Gründe nicht nachvollziehen,“ so Thomas Aichner. „Der Bürger kann schließlich nichts dafür, dass die CUDE-Registrierung für die Gemeinde aufwändig ist, es keine Ortspolizei gibt oder keine Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde besteht. Solche internen Hürden über den Interessen der Bürger zu stellen, ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Aus diesem Grund rufen wir alle BürgerInnen mit Behinderung dazu auf, sich aktiv an ihre Wohnsitzgemeinde zu wenden und ihr gutes Recht auf eine verbesserte barrierefreie Mobilität einzufordern.“




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