Von: luk
Bozen – Ministerpräsident Conte hat in seinem neuen Dekret weitere Maßnahmen zu Eindämmung der Verbreitung des COVID-19 (Coronavirus) erlassen. Die Sperrzonen wurden auf weitere Gebiete Norditaliens ausgedehnt. Die Rückkehr an den Wohnsitz von Personen, wie etwa Urlaubsgäste, welche sich im Moment außerhalb der Sperrgebiete aufhalten, ist weiterhin, auch bis zum 3. April möglich.
Außerdem wurden weitere auch für Südtirol geltende Maßnahmen beschlossen. Speziell das Gastgewerbe betreffend wurde von heute an bis vorerst zum 3. April die Schließung von Diskotheken, Pubs, Spielhallen, Tanzsäle und ähnlicher Einrichtungen verordnet.
Die Verabreichung von Speisen und Getränken in Restaurants, Bars und Cafès kann weiterhin durchgeführt werden. Der Betreiber muss allerdings dafür Sorge tragen, dass der Sicherheitsabstand von einem Meter zwischen den Gästen eingehalten wird. Bei Missachtung dieser Vorschriften wird die Schließung des Betriebes angeordnet. Die Öffnungszeiten von Bars, Cafès und Restaurants in Südtirol bleiben unverändert.
“Weiterhin aufrecht bleibt die Vorschrift, dass in allen öffentlich zugänglichen Räumen und somit auch in Gastbetrieben den Gästen und Mitarbeitern Mittel zur Desinfektion der Hände zur Verfügung gestellt werden müssen”, unterstreicht der HGV in seiner Presseaussendung.