Von: mk
Bozen – In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) wurden mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher vorstellig, die Opfer ausgefuchster Betrugsmaschen wurden, und denen in der Folge Beträge über Bankomat-Zahlungen oder Kreditkartenabbuchungen entwendet wurden. In unserem digitalen Zeitalter haben Online-Käufe und -Zahlungen exponentiell zugenommen – in der Folge nehmen jedoch auch die Betrugsversuche, -strategien und -aufkommen zu.
So hatte z.B. Herr M. über eine sehr bekannte Webseite für den An- und Verkauf von gebrauchten Gütern seine Möbel zum Verkauf angeboten. Ein potentieller Käufer meldete sich, und gab an, die Zahlung würde über einen Wechsel erfolgen, der am Bankomat-Schalter der Post kassiert werden könnte. Dazu übermittelte der Käufer eine eigene Nummernkombination. Was Herr M. nicht bemerkte: Indem er den Anleitungen folgte, wurde ihm kein Geld gutgeschrieben, sondern – im Gegenteil – Geld wurde von seinem Konto auf eine aufladbare Kreditkarte, die dem Betrüger gehört, überwiesen. Herr M. bemerkte den Schwindel zwar, aber leider zu spät: Er erstattete zwar umgehend Anzeige bei den Behörden, doch im Moment scheint das Geld futsch.
Ein anderer Verbraucher wurde hingegen vom „Ufficio prevenzione frodi“, also dem Betrugsvermeidungsbüro, seiner Kreditkartengesellschaft via SMS kontaktiert. Dieses Büro riet zur „höheren Sicherheit der Karte“ den Dienst Google Pay zu aktivieren, und dem Büro selbst den via SMS von Google zugesandten Sicherheitskodex zukommen zu lassen. Der Betrüger, denn niemand sonst steckte hinter dieser ganzen Kommunikation, konnte dann diesen Kodex verwenden, um den Dienst freizuschalten, und nach Lust und Laune die Kreditkarte schröpfen. Auch hier verschwand eine stattliche Summe im Nirwana.
Die zwei beschriebenen Fälle sind nur zwei der Reklamationen zu Betrugsfällen und -versuchen, die die Verbraucherschützer in den letzten Wochen erhalten haben. Der kriminellen Fantasie sind offenbar im digitalen Zeitalter noch weniger Grenzen gesetzt.
Die VZS rät daher, bei sonderbaren und außerordentlichen Anfragen unbedingt stutzig zu werden, und im Zweifelsfall den Finanzdienstleister (Bank oder Kreditkartengesellschaft) zu kontaktieren.
Wenn man nicht genehmigte Geldbewegungen feststellt, gilt es, folgende Schritte zu unternehmen:
– Karte bzw. Konto sofort sperren lassen;
– bei den Behörden (Polizei/Carabinieri) Anzeige bzw. Strafanzeige erstatten;
– eine Beschwerde an den Finanzdienstleister richten, die Bewegungen aberkennen und die Rückerstattung der betroffenen Summen fordern (Anzeige beilegen);
– sollte der Finanzdienstleister nicht bzw. negativ antworten, kann vor dem Bankenschiedsgericht ABF (www.arbitrobancariofinanziario.it) Rekurs eingereicht werden.
Die Beraterinnen und Berater der VZS stehen für weitere Fragen zur Verfügung.