Von: luk
Bozen – Nun auch in Bozen: Bürgermeister Corrarati hat die vorzeitige Inbetriebnahme der Heizanlagen genehmigt. Geheizt werden darf maximal sieben Stunden am Tag.
Aufgrund der kühlen Temperaturen, die auch in den nächsten Tagen anhalten werden, vor allem am Morgen und am Abend, hat der Bürgermeister von Bozen, Claudio Corrarati bekannt gegeben, dass die Heizungen bereits ab Montag, 6. Oktober eingeschaltet werden dürfen. Geheizt werden darf maximal sieben Stunden am Tag.
Die Entscheidung wurde in Abweichung von Art. 4 des D.P.R. Nr. 74 vom 16. April 2013 gefällt. Dieser Artikel legt für die Klimazone E, zu der Bozen gehört, eine Heizperiode vom 15. Oktober bis 15. April fest.
Da laut dem Wetterbericht des Landes die Temperaturen in den nächsten Tagen weiter zurückgehen werden, hat der Bürgermeister diese Entscheidung getroffen, auch mit Verweis auf die Verordnung des Bürgermeisters vom 7. März 2018, laut welcher der Beginn Heizperiode nach vorne oder nach hinten verlegt werden kann. Auf jeden Fall dürfen die Heizungen maximal sieben Stunden am Tag eingeschaltet sein.
Die Ermächtigung des Bürgermeisters gilt für die Heizanlagen in den Gebäuden auf dem Gemeindegebiet von Bozen (Kategorie E1 bis E7 laut D.P.R. Nr. 412 vom 26. August 1993).
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